Ab August 2026 sollen zunächst die Erstklässler in NRW einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz haben, ab August 2029 dann alle Grundschüler. Um möglichst genau planen zu können, wird daher aktuell der Bedarf abgefragt. Hierfür wurden Fragebögen an die Eltern der Halveraner Jahrgänge 2014 bis 2016 und 2017 bis 2019 verschickt, die Kai Hellmann, stellvertretender Fachbereichsleiter, bis zum 18. September zurückerwartet.
Bis 2027, so erklärte Hellmann weiter, bestünde dann die Gelegenheit, bauliche Anträge zu stellen – also solche auf mögliche Sanierungen und Neubauten.
Nächstes Jahr schließen beide Grundschulen in den Sommerferien gleichzeitig
„Kein Kind wird vergessen“, versprach Kai Hellmann. Auch, wenn beide Standorte im nächsten Sommer zur selben Zeit schließen, soll die Betreuung gewährleistet sein. Deshalb würden derzeit Gespräche mit verschiedenen Trägern wie der gemeinnützigen Sentiris und der Kirche geführt.
„Es gibt nicht nur einen Betreuungs-, sondern auch einen Bildungsanspruch. Wir werden immer ein Angebot für Grundschulkinder haben“, betonte auch Kristian Hamm (UWG), der gleichzeitig Geschäftsführer der Sentiris ist.