Die „Besorgnis“ über eine mögliche Schadensersatzforderung des Unternehmens Lidl zu Lasten der Stadt Halver, wie sie Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper in ihrem Schreiben vom 13. Oktober anführt, sieht FDP-Ratsherr Sascha Gerhardt nicht begründet. „Die von der Kreisdirektorin angeführten Begründungen für die Notwendigkeit einer Dringlichkeitsentscheidung treffen nicht zu.“ Zu dem Schluss kommt der Fraktionsvorsitzende, nachdem von ihm angeforderter Schriftverkehr mit dem Bauherrn – aus dem etwaige Forderungen hervorgehen könnten – seitens der Stadt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
In einem Antrag hatte Gerhardt am 19. Oktober als Reaktion auf die Stellungnahme der Kreisdirektorin „umfassende Einsicht in den Schriftverkehr mit dem Bauträger“, eingefordert, „aus dem hervorgeht, dass eine zeitkritische Situation in der vorgenannten Angelegenheit bestand, welche nur durch einen Dringlichkeitsbeschluss abgewendet werden konnte.“
Die Antwort aus dem Rathaus folgte prompt. Kämmerer und Beigeordneter Simon Thienel teilte noch am selben Tag im Namen von Michael Brosch mit, „dass es keinen weiteren Schriftverkehr / Aktenvorgang als den in der Zusammenkunft (Anm. d. Red.: Akteneinsicht) am 4. Oktober […] zur Verfügung gestellten gibt“. Thienel könne jedoch bestätigen, „dass wir wiederholt in diversen Telefonaten mit dem Projektierer Büro Eicker und auch mit der Firma Lidl entsprechend auf die Zeitplanung bzw. Bauzeitenplanung hingewiesen wurden.“
Für eine drohende Schadensersatzpflicht – wie sie Barbara Dienstel-Kümper anführt – „hätte es einer schriftlichen Aufforderung zur Beseitigung des Abraums mit entsprechender Fristsetzung unter Hinweis auf eine Schadenersatzforderung bedurft“, macht Gerhardt daraufhin deutlich.
„Die Aussage der Kreisdirektorin, dass aufgrund einer etwaigen Schadensersatzforderung Dritter eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich gewesen sei, ist somit aus Sicht der FDP-Fraktion widerlegt. Der Hinweis, dass die Dringlichkeitsentscheidung auf Grundlage des bereits eingetretenen Schadens für die Rechtsordnung erforderlich gewesen sei, ist ebenfalls zurückzuweisen“, betont Gerhardt gegenüber LokalDirekt.
Der Liberale begründet seinen Standpunkt, dass der Schaden für die Rechtsordnung bereits seit mehr als einem Jahr bestand. Eine Gefahr der Vergrößerung des Schadensausmaßes bestand laut Gerhardt indes nicht. Unmittelbare Umweltgefahren gingen von dem Abraum ebenfalls nicht aus.
Gerhardt weiter: „Sollten in der Ratssitzung am kommenden Montag keine weiteren Begründungen für die Notwendigkeit eines Dringlichkeitsentscheides vorgebracht werden, war die Herbeiführung des Dringlichkeitsentscheids aus der Sicht der FDP-Fraktion rechtswidrig.“