Corona-Pandemie und Ukrainekrieg haben tiefe Löcher in die kommunalen Kassen gerissen. In Herscheid ging es im Hauptausschuss am Montag, 23. Februar, um die Frage, wie die daraus entstandenen Sonderlasten bilanziert werden sollen — und damit auch um Generationengerechtigkeit und langfristige finanzielle Weichenstellungen.
Sonderlasten aus zwei Krisen
Erst kam die Corona-Pandemie, dann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine – beide Krisen haben in den kommunalen Haushalten aufgrund der damit verbundenen Sonderlasten tiefe Spuren hinterlassen. Das Land hat deshalb den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Belastungen gesondert auszuweisen. Das führte dazu, dass Haushalte genehmigungsfähig wurden. Die „isoliert“ ausgewiesenen Sonderlasten können über längere Zeiträume gestreckt bilanziert werden. Darüber beriet der Herscheider Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23. Februar.
Rund 1,32 Millionen Euro Zusatzbelastung
Herscheid hat in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 rund 1.321.500 Euro Sonderlasten aus der Covid-Pandemie und dem Ukrainekrieg zu tragen gehabt. Nach dem „Covid-Ukraine-Isolierungsgesetz“ stehe der Gemeinde im Jahr 2025 für die Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen, führte Bürgermeister Uwe Schmalenbach den Politikern vor Augen. Es gebe die drei Optionen, über 50 oder 25 Jahre jährlich abzuschreiben oder einmalig in voller Höhe auszubuchen — die Politik möge wählen.
Bürgermeister rät von Einmal-Ausbuchung ab
Von einer einmaligen Ausbuchung riet Schmalenbach ab, weil diese das Eigenkapital der Gemeinde sofort und um den vollen Betrag schmälern würde. Eine Abschreibung über 25 Jahre würde den Haushalt auf ein Vierteljahrhundert mit jährlich rund 52.800 Euro, über 50 Jahre mit jährlich rund 26.500 Euro belasten. Der Bürgermeister plädierte dafür, die 25-jährige Abschreibung zu wählen, weil er die Ausbuchung über ein halbes Jahrhundert aus Gründen der Generationengerechtigkeit als deutlich zu lang bewertete.
Debatte über Kaufkraft und Generationengerechtigkeit
Patrick Butschkau von der SPD plädierte dafür, auf 50 Jahre abzuschreiben — weil der abzuschreibende Betrag nicht aufgezinst werde und somit über die Jahre linear bleibe. Das führe bei Berücksichtigung einer durchschnittlichen Inflation dazu, dass der reale Wert des Betrages — gemessen an der Kaufkraft — abnehme und Herscheid einen zwischen 150- bis 200.000 Euro besseren Schnitt (wiederum gemessen an der Kaufkraft) mache.
Alexander Zuchowski von der FDP unterstützte: „Kaufmännisch stimmt das“. Steve Dollase von den Grünen konnte das ebenfalls nachvollziehen, war aber aus Gründen der Generationengerechtigkeit für die Ausbuchung über 25 Jahre. Nochmals Alexander Zuchowski: „Aus Gründen der Generationengerechtigkeit müsste man eigentlich über fünf oder zehn Jahre abschreiben.“
Entscheidung für 25 Jahre
Das Bonmot, dass es hier um Zeiträume wie zwischen Silber- und Goldhochzeit gehe, machte die Runde, bevor abgestimmt wurde. Mehrheitlich wurde für die 25jährige Abschreibung votiert. Damit werden die Sonderlasten aus der Covid-Pandemie und dem Ukrainekrieg bis 2051 ausgebucht.









