Neben dem kommunal getragenen Kulturprogramm sollen ab sofort auch private Initiativen unterstützt werden, die mit kulturellen Angeboten zur Vielfalt und Attraktivität der Gemeinde Schalksmühle beitragen. Für diese zusätzliche Kulturförderung wurde in den kommunalen Haushalt für das Jahr 2024 ein Betrag von 3000 Euro eingestellt.
Auf Antrag bewilligt die Gemeinde Schalksmühle eine pauschale Festbetragsförderung in Höhe von 250 Euro für die Durchführung von Kleinkunstveranstaltungen, Lesungen, Vorträgen, musikalischen Auftritten oder auch ganz neuen Formaten.
- Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen und Einzelpersonen aus Schalksmühle.
- Die Veranstaltung muss öffentlich sein.
- Die Anzahl der möglichen Teilnehmer soll mindestens zehn Personen betragen.
- Je Veranstalter/Antragsteller darf ein Antrag pro Quartal gestellt werden.
- Die Antragstellung erfolgt im Voraus, spätestens bis vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin.
Das Antragsformular für die neue Kulturförderung ist auf der Homepage der Gemeinde Schalksmühle unter der Rubrik „Bildung & Kultur“ abrufbar und Anträge können ab sofort gestellt werden.