„Das Vogelgrippe-Virus wurde amtlich bei einer Stockente in Nachrodt-Wiblingwerde festgestellt. Halter von Geflügel, auch von Hobbyhaltungen, werden gebeten, in nächster Zeit verstärkt auf die Biosicherheit ihrer Betriebe zu achten“, das teilt das Veterinäramt des Märkischen Kreises mit.
Auf einem Privatgelände in Nachrodt-Wiblingwerde wurde laut der Mitteilung des
Kreises Ende vergangener Woche eine Stockente tot aufgefunden. Bei dem Vogel wurde am 16. April eine Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus (H5N1) amtlich festgestellt. „Außerdem wurde am selben Tag bei einer direkt am Fundort ansässigen, privaten Hühnerhaltung ebenfalls die hochpathogene Geflügelpest amtlich festgestellt. Die 44 Tiere im Bestand sind aufgrund des schweren Krankheitsverlaufes alle innerhalb weniger Tage verendet“, heißt es in der Mitteilung des Kreises. Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest (HPAI) im Märkischen Kreis hat ein verstärktes Monitoring dieser Tierseuche zur Folge. Weitere Maßnahmen seien zunächst nach erster Risikoeinschätzung durch das Veterinäramt nicht notwendig. Halter von Geflügel werden allerdings gebeten, in nächster Zeit verstärkt auf die Biosicherheit ihrer Betriebe zu achten. Dieser Hinweis richtet sich auch an Hobbyhaltungen.
Handlungshinweise für die Bevölkerung
Der Fund von toten Wildvögeln vor allem bei mehreren Tieren an einem Ort und bestimmten Arten (Enten, Gänse, Schwäne oder Greifvögel) kann beim Veterinäramt oder dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Behörden können dann eine entsprechende Untersuchung auf das Vogelgrippevirus einleiten. „Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden“, betont der Märkische Kreis. Wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden, können diese Vögel mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Handschuhe, Entsorgung beispielsweise in einer Plastiktüte etc.) eingesammelt und im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Der Kontakt von Haustieren, vor allem von Hunden und Katzen zu toten oder sterbenden Wildvögeln, sollte ebenfalls verhindert werden.

Haltern von Geflügel wird geraten, verstärkt auf die Biosicherheit in ihren Tierhaltungen zu achten. Das heißt, Tiere sollten bestmöglich von Wildtieren getrennt werden. „Das bedeutet, dass sie am Besten im Stall aufgehoben sind. Ausführliche Hinweise zum richtigen Umgang mit dieser Thematik bieten verschiedene Merkblätter unter: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/Gefluegelpest_ba.pdf ; https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/tierseuchen/LANUV _Handout_Gefluegelpest.pdf ; https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/gefluegelpest-massnahmen-tierhalter.html
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Viruserkrankung des Geflügels. Sie befällt vor allem Wildvögel, Ziervögel und Geflügel in Tierhaltung, hier ist hauptsächlich das Wirtschaftsgeflügel (Hühner, Puten, Enten und Gänse) betroffen. Die Vogelgrippe ist eine bereits seit über 100 Jahren bekannte Erkrankung, die von Grippeviren (Influenza-A-Virus) verursacht wird. Bei diesem Virustyp gibt es 16 Unterarten (so genannte H-Subtypen), die alle Vögel infizieren können. Es gibt stark krankmachende (hochpathogen/high pathogenic, HP) und weniger krankmachende (niedrig pathogen / low pathogenic, LP) Grippeviren. Nur die hochpathogenen Viren führen zur klassischen Geflügelpest, also HPAI. „Diese schweren Ausbrüche werden vor allem durch die mit H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht“, heißt es seitens des Kreises. In der Natur gibt es bei Wassergeflügel vor allem niedrig pathogene Varianten, an denen die Tiere nicht sterben. Daher stellen vor allem die Wildpopulationen der verschiedenen Wassergeflügelarten ein natürliches Reservoir für das Virus dar. Allerdings können sich die Viren spontan verändern (mutieren) und zu hochpathogenen Formen werden, welche sich schnell weiterverbreiten und so zu einer Tierseuche werden.
Von besonderem Interesse bei einem Seuchengeschehen ist dabei das Wirtschaftsgeflügel. Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt wie etwa über Ausscheidungen. Andere Tiere als Vögel sind in der Regel nicht betroffen. Allerdings gab es in Asien in 2003 durch Virusmutationen erstmals Infektionen mit dem Erregertyp H5N1 bei Menschen, welche intensiven Kontakt zu erkranktem Nutzgeflügel hatten. Weltweit sind seitdem rund 850 Menschen an diesem besonderen Untertyp der Vogelgrippe erkrankt. Aufgrund der möglichen Übertragung der Viren auf den Menschen unterliegt die Vogelgrippe einer ständigen Überwachung (Monitoring) durch die zuständigen Behörden. Dies beinhaltet auch eine routinemäßige Untersuchung von tot oder sterbend aufgefundenen Wildvögeln auf ein mögliches Vorhandensein des Influenza-A-Virus. Das Friederich-Löffler-Institut wertet die dadurch erhobenen Daten laufend aus und stellt die Ergebnisse in Form von Risikoeinschätzungen zur Verfügung. Daher ist bekannt, dass seit einigen Jahren das Influenza-A-Virus in verschiedenen Varianten in der europäischen Wildvogelpopulation weit verbreitet ist und auch immer wieder für Ausbrüche der Geflügelpest bei Geflügel in Tierhaltungen sorgt.
Landwirtin appelliert an Wanderer
Regina Weustermann gehört zu den größten Geflügelhaltern im Märkischen Kreis. Rund 280 Hühner leben auf ihrem Hof. Hinzu kommen noch einige Gänse. „Ich habe sofort beim Märkischen Kreis angerufen und mich genau informiert“, erzählt Regina Weustermann. Es handele sich um einen Fall in Nachrodt im Bereich der Lenne. „Zum Glück haben wir hier oben auf dem Berg keinen Fluss mit Enten und Co. Dennoch müssen wir aufpassen“, erklärt Weustermann. Sie wird ihre Tiere erst einmal nicht einsperren. Dazu gebe es nach Rücksprache mit dem Veterinäramt keine Veranlassung. Die Distanz sei groß genug. Dennoch werden die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. „Wir gucken, dass ab sofort keine betriebsfremden Personen dem Bestand nahe kommen“, erklärt Weustermann. Der Hof, der vor allem für seine Offenheit für interessierte Besucher bekannt ist, sollte von Spaziergängern und Wanderern nun gemieden werden – zumindest die Bereiche mit Geflügel. „Natürlich kann, wer zuvor durch Kot lief, beispielsweise an der Lenne, das Virus auch hier hoch schleppen“, sagt Regina Weustermann. Aus diesem Grund ordert der Betrieb ersteinmal weitere sterile Schuhüberzieher. Ohne die geht es nun nicht mehr zum Geflügel. Auch Schutzkleidung gehöre nun zum Alltag.