Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Lüdenscheid im Dezember 2024 beschlossen hat, dass Freigängerkatzen künftig kastriert werden müssen. Entsprechend wurde der Paragraph „Tiere“ der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt angepasst. Das Ordnungsamt teilt mit: „Wer künftig einer Katze Freigang gewährt, die nicht zuvor durch einen Tierarzt kastriert und durch eine Tätowierung oder mit einem Mikrochip gekennzeichnet wurde, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“
In der Meldung heißt es weiter: „Katzen, die jünger als fünf Monate sind, sind von der Kastrationspflicht befreit. Ziel der neuen Regelung ist es, die Population der Katzen einzuschränken sowie Mensch und Tier vor Krankheiten zu schützen.
Mit der Einführung der Kastrationspflicht ist die Stadt Lüdenscheid einer Forderung des Deutschen Tierschutzbundes gefolgt. Der Tierschutzverein Lüdenscheid mit dem Tierheim Dornbusch ist – wie andere Tierheime auch – mit der hohen Anzahl der Katzen überlastet. Gerade durch die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen verschärft sich die Situation immer weiter und sie hat dazu geführt, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Plätze zur Unterbringung von Katzen geschaffen werden mussten. Die Pflege und Betreuung der zahlreichen Fundkatzen erfordert immer mehr finanzielle und personelle Ressourcen im Bereich des Tierschutzes. Vor allem, weil ein Großteil der Freigängerkatzen in einem sehr schlechten gesundheitlichen Zustand, mit teilweise erheblichen Verletzungen, aufgenommenen wird. Ohne den Einsatz einer großen Anzahl ehrenamtlicher Kräfte ist dies nicht zu bewältigen.“
Gesundheitsrisiken für Menschen durch freilebende Katzen
Die Stadtverwaltung informiert weiter darüber, dass eine große, freilebende Population von Katzen auch für den Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellen kann. „Denn freilebende Katzen können Träger von Erregern sein, die auch auf den Menschen übergehen können. Gibt es zu viele Freigänger, können sie auch zur Gefahr bestandsbedrohter anderer Tierarten – wie zum Beispiel Singvögeln – werden.“
Das Ordnungsamt hat entsprechend alle Tierarztpraxen in Lüdenscheid gezielt zu diesem Thema informiert. Die Tierärzte wurden gebeten, die betroffenen Katzenhalter zu sensibilisieren und auf die aktuelle Regelung aufmerksam zu machen.
Das Ordnungsamt rät allen Halterinnen und Halter von freilebenden Katzen, diese möglichst bald kastrieren zu lassen. Denn ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet werden. Es wird auch im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigängerkatze kastriert ist.