Bereits im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 13. März hatten die Grünen ausführlich ihr Anliegen erläutert, die Situation für Radfahrende in Breckerfeld verbessern zu wollen: „Wenn wir den Radverkehr nicht nur komfortabler, sondern auch sicherer gestalten wollen, müssen wir für Radfahrer Alternativen schaffen, damit eigentlich unnötige Umwege oder ein Ausweichen auf stärker befahrene Straßen vermieden werden.“
Die acht Anträge
Insgesamt acht Anträge samt Begründung hatte die Fraktion eingereicht, für Straßenabschnitte oder Wege, die derzeit – zumindest offiziell – nicht von Radfahrern genutzt werden dürfen. Diese betrafen einen Abschnitt des Jakobuswegs (zwischen AWO-Kindergarten und Kückelhauser Straße), die Fußgängerpassage zwischen den Straßen Am Brauckhoff und Vor dem Tore, die Fußwege ab Kreisverkehr/Am Heider Kopf bis zur Einmündung in Höhe Münzstraße, den Fußweg parallel zur Klevinghauser Straße, den Fußgängerbereich an der Verlängerung der Pastor-Hellweg-Straße bis zur Epscheider Straße sowie einen rund 20 Meter langen Abschnitt in der Brunnenstraße. Zudem sollte es gemäß Antrag der Grünen Radfahrern erlaubt werden, die Einbahnstraße in der Schulstraße ab der Denkmalstraße (in Richtung Frankfurter Straße) in entgegengesetzter Fahrtrichtung zu befahren.
Aufgabe der Stadtvertretung war es am vergangenen Dienstag, endgültig über die Anträge der Grünen abzustimmen. Eine Krux, die bereits zuvor im Ausschuss diskutiert wurde, war die „richtige“ Beschilderung. Denn wird ein Weg als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen, gilt nur, dass Radfahrende mit angemessener Geschwindigkeit fahren dürfen, auf Fußgänger Rücksicht nehmen und beim Vorbeifahren jede Gefährdung vermeiden müssen. Bei der Anordnung „Gehweg – Radfahrer frei“ dagegen müssen sich Radfahrer an Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) halten und dürfen den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. „Dies ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, der aber haftungsrechtlich entscheidend sein kann“, erläuterte Bürgermeister André Dahlhaus (CDU).
Diskussion um Sicherheit und „Poller-Erlass“
Obwohl die Grünen daraufhin einige der Anträge anpassten und auf eine Zusatzbeschilderung „Radfahrer frei“ statt auf kombinierte Fuß- und Radwege setzten, fanden diese in der Stadtvertretung nur geringe Zustimmung. Die Mehrheit der anderen Fraktionen (CDU, SPD, FDP und Wählergemeinschaft) äußerte Bedenken hinsichtlich der erhöhten Gefährdung von Passanten, insbesondere von Kindern, wenn auch Radfahrer auf den betroffenen Wegen fahren dürften.

Ebenso wurde in der Sitzung auf den sogenannten „Poller-Erlass“ verwiesen: Wenn ein Weg für Radfahrer freigegeben werde, dürfe am Anfang beziehungsweise Ende kein Drängelgitter oder Poller stehen, wie es beispielsweise am Kreisverkehr Heider Kopf oder am Fußweg an der Klevinghauser Straße der Fall sei. „Wir müssten uns hierfür erst beim Straßenverkehrsamt eine Einzelfallgenehmigung einholen“, so Dahlhaus.
Zustimmung für Jakobusweg und Brunnenstraße
Letztlich wurden sechs der acht Anträge mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. Zugestimmt und beschlossen wurde von der Stadtvertretung, dass die Abschnitte am Jakobusweg und in der Brunnenstraße den Zusatz „Radfahrer frei“ erhalten sollen, sodass sie zukünftig mit Schrittgeschwindigkeit von Radfahren genutzt werden dürfen. Bevor diese Änderungen jedoch umgesetzt werden können, muss erst noch das Straßenverkehrsamt seine Zustimmung erteilen.