Wenn in den Osternächten lodernde Feuer die dunklen Hügel des Sauerlandes erleuchten, wird vielen Menschen warm ums Herz. Der alte Brauch ist zugleich faszinierend und gefährlich. Aus diesem Grund regeln Behörden wie das Ordnungsamt der Stadt Kierspe die so genannten Brauchtumsfeuer: Sie müssen angemeldet und genehmigt werden.
Einige Städte untersagen Ortsvereinen und kleinen Veranstaltern die Ausübung des alten Brauchs und veranstalten ein großes, zentrales Feuer. Das Beispiel Kierspe zeigt, dass es auch anders geht und kleine, dezentrale Osterfeuer das Brauchtum hochhalten können.
Sebastian Laatsch, in der Stadtverwaltung Kierspe Leiter für Ordnung und Umwelt, sagt: „Es gibt Richtlinien und Auflagen, die eingehalten werden müssen.“ Seiner Erfahrung nach liege dies auch im Interesse der Veranstalter: „Wir haben in der Vergangenheit und bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht.“ Demnach gab es keine besonderen Vorkommnisse. Möglicherweise sind Kiersper Orts- und Sportvereine deswegen sehr verständnisvoll.
Dabei muss, wer ein Osterfeuer veranstaltet, auf vieles achten. Im Vordergrund steht der Brandschutz: Sicherheitsabstände von 50 Metern zu Gebäuden, Wald und anderen Flächen mit Bewuchs, zehn bis 25 Meter Abstand zu Wegen und Straßen. Außerdem müssen in Kierspe mindestens zwei Personen das Feuer beaufsichtigen. Dass ausschließlich Holz, Baum- und Heckenschnitt, und nicht zu nass, verbrannt werden dürfe, verstehe sich von selbst, sagt Sebastian Laatsch.
Aus Rücksicht auf Tiere, die sich gern in totem Gestrüpp und Holz verstecken, soll das Brennmaterial erst kurz vor dem Verbrennen geschichtet werden.
Die detaillierten Auflagen sind auf der Webseite der Stadt Kierspe unter dem Suchbegriff „Osterfeuer“ zu finden. Dort kann man sein Feuer auch online anmelden – aber nur bis zum Mittwoch vor Ostern.
Und wie schützt man sich in Kierspe vor Missbrauch? Laatsch erläutert: „Wir haben ein relativ offenes Konzept, zum einen weil das Stadtgebiet so breit gefächert ist und auch weil alle Mitwirkenden kooperieren.“ Damit sei man „immer gut gefahren“.
Außerdem führen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Kontrollen durch. „Dabei fällt dann auch schonmal das ein oder andere wilde Feuer auf.“ Denn in den Osternächten sind diese von weitem zu sehen – und auch zu riechen. „Unsere Mitarbeiter reden mit den Leuten. Ein kleines Lagerfeuer stellt in der Regel kein Problem dar, wenn es mit geeignetem Holz in einer Feuerschale oder Tonne entfacht wird.“ Wer sich uneinsichtig zeige, müsse allerdings mit Bußgeld rechnen.