Mehrheitlich mit lediglich drei Nein-Stimmen empfahl der Ausschuss die Einleitung des Verfahren zum „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ am Mittwoch, 15. März, an den Rat. „Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller“, erklärte der Vorsitzende Holger Scheel.
Laut Beschlussvorlage möchte die Firma den erzeugten Strom ihrer geplanten Anlage zur Eigenverwendung nutzen. „Auf dem ca. 3.340 Quadratmeter großen Grundstück soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 200,27 kWp entstehen“, heißt es darin weiter.
Die Planungsfläche betrifft ein Grundstück Am Vornberg, oberhalb des Produktionsstandortes der Firma.
Als gewerbliche Fläche darf Photovoltaik-Anlage gebaut werden
Da dieses Plangebiet im Außenbereich liegt, wäre eine Realisierung des Vorhabens auf Grundlage des Paragrafen 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht möglich und erfordere die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Aber: „Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Kierspe stellt für das Plangebiet
‚Gewerbeflächen‘ dar. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind bauplanungsrechtlich als gewerbliche
Anlagen einzustufen und als solche in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig“, begründet die Beschlussvorlage weiter.
Das Verfahren konnte somit an den Rat befohlen werden. Ein Umweltbericht wird angefertigt.









