Eine Familie aus Lüdenscheid trifft sich am Abend des 29. Juli 2024 nahe ihrer Wohnung zum fröhlichen Umtrunk auf einer Waldlichtung. Ein Schwiegersohn (24) in spe aus Schalksmühle ist mit von der Partie. Es fließt reichlich hochprozentiger Alkohol. Zu viel, wie sich herausstellt. Der Schalksmühler gerät mit seinem baldigen Schwiegervater in einen Streit und rastet völlig aus. Die laute Streitgesellschaft landet auf dem Parkplatz vor dem Mehrfamilienhaus, in dem ein Teil der Gruppe wohnt.
Vom Lärm aufgeschreckt, alarmieren Anwohner die Polizei. Am Ende sind vier Einsatzwagen vor Ort. Sowohl der 24-Jährige, als auch der Schwiegervater werden mit Handschellen fixiert. Damit ist die Schwiegermutter in spe gar nicht einverstanden. Selbst 1,2 Promille intus, versucht die 41-Jährige, die beiden Männer zu befreien. Dabei gerät sie heftig mit einer Polizistin aneinander. Im Amtsgericht Lüdenscheid muss sich die Frau wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, sowie wegen Beleidigung und Körperverletzung verantworten.
Sie gibt an, sich aufgrund ihrer Alkoholisierung an nicht viel erinnern zu können: „Wir haben wirklich unsinnig viel gesoffen.“ Sollte sie aber etwas Strafbares getan haben, streite sie es nicht ab, sondern stehe dazu. Was sie zu den Beamten gesagt habe, oder wie ihr Verhalten ihnen gegenüber war, könnte sie nicht mehr sagen: „Ich habe einfach unglaublich viele Blackouts.“ Daran, dass die Polizei ihrer Meinung nach zu hart gegen sie vorgegangen war, erinnert sich die Lüdenscheiderin dann aber doch.
Der als Zeuge geladene, zukünftige Schwiegersohn versucht, die Angeklagte in einem guten Licht dastehen zu lassen: „Sie wollte die ganze Zeit den Streit schlichten, aber ich wollte mich nicht beruhigen lassen. Es wurde immer lauter“, sagt der Schalksmühler. Als er das Blaulicht gesehen habe, habe er sich erst in einem Busch versteckt. Dann habe er sich aber mit erhobenen Händen ergeben – an dieser Stelle sei erwähnt, dass es im vorliegenden Prozess ausschließlich um das Verhalten der 41-Jährigen und nicht um das der übrigen Beteiligten geht. Beleidigungen seitens seiner künftigen Schwiegermutter in Richtung Polizei habe er nicht gehört, so der Schalksmühler.
Im Gegensatz zu einer Polizistin. Die 34-Jährige gibt an: „Sie hat uns die ganze Zeit beleidigt als Fotze, Schlampe, scheiß Arschlöcher, scheiß Polizei.“ Ihre Kollegin kommt am Tattag als Erste mit der Angeklagten in Kontakt. Als sie und ein Kollege den Ehemann der Lüdenscheiderin in Handschellen zum Streifenwagen hatten bringen wollen, sei die 41-Jährige auf den Mann zugerannt. Dabei habe die Frau die Annäherungsgrenze deutlich überschritten. Ihr Kollege habe die Angeklagte daraufhin weggeschubst. „Ich habe sie auch nochmal zur Seite gestoßen. Dann ging das Gerangel los. Wir haben uns gegenseitig geschubst. Eine Kommunikation mit ihr war nicht möglich. Sie hat mich gekratzt. Irgendwann musste ich sie zu Boden bringen. Sie war sehr hysterisch. Als sie auf dem Boden lag, hat sie gespuckt. Sie hat meinen Schuh getroffen. Es war insgesamt ein sehr dynamisches Geschehen. Ich habe mir das Handgelenk verstaucht und bin ins Krankenhaus“, sagt die Polizistin aus. Sie wisse, dass die Lüdenscheiderin sie beleidigt hatte. Aber welche Wörter genau gefallen waren, daran erinnere sie sich nicht mehr, so die 24-Jährige. Ihre 34-jährige Kollegin war ihr damals zu Hilfe geeilt. Die Angeklagte habe sich massiv gegen ihre Fixierung gewehrt, sagt die Beamtin. Das sei im Streifenwagen weiter gegangen. Deshalb habe sie die Frau mit dem Kopf gegen die Scheibe gedrückt, erklärt die 34-Jährige. Die Lüdenscheiderin habe sie die ganze Zeit beleidigt und versucht, ihr Kopfstöße zu verpassen.
Am Ende verurteilt die Richterin die 41-Jährige zu 2.250 Euro Geldstrafe. Für die Frau ist es die neunte Eintragung im Vorstrafenregister. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Dilan Celik, hatte fünf Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert. Aus Sicht der Richterin auch gut vertretbar. Dennoch entscheidet sie sich für eine Geldstrafe. Sie berücksichtigt positiv, dass die Angeklagte die Taten nicht in Abrede gestellt, sich im Gericht bei den Polizistinnen entschuldigt hatte und dass die Lüdenscheiderin zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war.