Der 21-jährige Angeklagte im Amtsgericht Lüdenscheid macht einen sehr sympathischen und vernünftigen Eindruck. Er hat genaue Ziele für sein Arbeitsleben und setzt alles daran, diese zu erreichen. Sein Auftreten ist höflich und respektvoll, er weiß sich gut und ruhig auszudrücken. Umso überraschender ist der Vorwurf gegen den jungen Mann: Er gibt direkt zu, am frühen Morgen des 9. Juni 2024 den Autoschlüssel seines Vaters genommen zu haben, obwohl er gar keinen Führerschein hat. Er hat es sehr eilig, biegt trotz Verbotsschilds falsch herum in die Hasleystraße, eine Einbahnstraße, ein.
Als ihm ein Fahrzeug entgegenkommt, gerät der 21-Jährige offenbar in Panik. Mit überhöhter Geschwindigkeit versucht er, zu wenden. Dabei schrammt er zunächst an einer Hauswand entlang und kracht dann in einen Hauseingang. Er verursacht einen Gesamtschaden von mehr als 7000 Euro, das Auto seines Vaters ist Totalschaden. Er und sein Beifahrer erleiden durch die aufgegangenen Airbags Kopf- und Nackenschmerzen. Anstatt nun die Polizei zu rufen, rennt der Angeklagte weg, meldet sich aber später freiwillig auf dem Revier. Er habe nach dem Crash unter Schock gestanden, deshalb die Flucht, so der Angeklagte. „Es ist ein riesengroßer Fehler gewesen. Ich wollte schnell zu meiner Freundin. Ich hatte große Sorge um sie. Es war wirklich Not am Mann“, begründet er seine Fahrt. Genauer erläutert der Lüdenscheider die Notlage seiner Freundin nicht. Fahrstunden hatte der 21-Jährige zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Er gibt aber an, schon einmal auf einem abgesperrten Platz gefahren zu sein: „Wäre ich noch nie gefahren, hätte ich das auch nicht gemacht. Ich bin heute ohne Anwalt hier, weil ich für die Tat gerade stehen muss.“
Am Ende spricht der Richter den Lüdenscheider nach Jugendstrafrecht eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung und einer Unfallflucht für schuldig. Er erlegt dem Angeklagten 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf und verhängt sechs Monate Fahrerlaubnissperre.