LokalDirekt-Leser Ulrich Wallmann (UWG) hatte festgestellt, dass in der Beschlussvorlage im März 2022 eine andere Grundlage beschlossen wurde. Damals hieß es noch: „Die probeweise Ausweisung der Hermann-Köhler-Straße als Fahrradstraße mit der Zusatzbeschilderung ,Kfz-Verkehr frei´ wird beschlossen“.
Ramona Ullrich, stellvertretende Fachbereichsleiterin Bauen und Wohnen, nimmt auf LokalDirekt-Nachfrage Stellung: „Die Stadt Halver hat gemäß Beschlussfassung des Ausschusses den Antrag auf eine Fahrradstraße gestellt. Die Beschilderung wurde durch die Verkehrsbehörde des Märkischen Kreises jedoch nur unter der Prämisse genehmigt, dass sie zusätzlich als ,Anlieger frei´-Straße ausgeschildert wird.“
Aber: „Wer ein Anliegen hat, beispielsweise zum dort ansässigen Friseur oder zum Autoteilehandel möchte, darf passieren“, betont Ramona Ullrich. Und nicht nur das: „Die Straße darf auch von der Tauberstraße aus gequert werden.“ Generell diene die Beschilderung vor allem einem Zweck: „Der Sicherheit der Radfahrer.“

Alexander Bange, Pressesprecher des Märkischen Kreises, führt in seiner Antwort auf die LokalDirekt-Anfrage aus, dass die Entscheidung auf einem Antrag der Stadt Halver beruhe: Die Zuwegung einer nicht unerheblichen Anzahl von Anwohnern zu ihren Grundstücken sei sicherzustellen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfe auf einer Fahrradstraße jedoch nur Radverkehr stattfinden – es sei denn, dies würde durch Zusatzzeichen erlaubt: „Von dieser Regelung wurde in Halver entsprechend Gebrauch gemacht.“