Mit der Freigabe der Talbrücke Rahmede endete am Montag, 22. Dezember, nach rund vier Jahren die Vollsperrung der A45 bei Lüdenscheid. Damit haben zahlreiche Maßnahmen ausgedient, die die Stadt Lüdenscheid zur Verbesserung und Steuerung der schwierigen Verkehrssituation getroffen hatte. Allerdings gibt es auch Regelungen, die bestehen bleiben. Ein Überblick.
Diese Maßnahmen endeten am 22. Dezember:
- das Lkw-Verbot für den Durchgangsverkehr. Mit der im Juni 2023 eingeführten Regelung hat sich der Schwerlastverkehr in Lüdenscheid um mehr als 50 Prozent reduziert.
- die „Tempo 30“-Zonen auf der Umleitungsstrecke. Die Geschwindigkeitsreduzierung gilt seit Dezember 2022 für die Streckenabschnitte, auf denen Wohnhäuser nah an der Straße stehen, um den Geräuschpegel zu senken, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Anwohner dadurch etwas zu entlasten.
- die Verkehrssteuerung durch die mobile Ampelanlage an der Einmündung Altenaer Straße/„Im Grund“. Um den Verkehrsfluss an diesem wichtigen Knotenpunkt der A45 Umleitung steuern und optimieren zu können, sind die Ampeln im Januar 2021 in Betrieb genommen worden.
- die „Lkw-Verbot/Lieferverkehr frei“-Regelung. Gilt aktuell noch für an die Bedarfsumleitung angrenzende Wohngebiete und Straßen, aber auch für andere viel befahrene Straßen. Die Anfang 2022 eingeführte Maßnahme dient der Regulierung des Schwerlastverkehrs und dem Schutz der Anwohner. Für das Olpendahl und Gevelndorf bleibt es allerdings dabei (siehe unten).
- die „Anlieger frei“-Regelung für das Olpendahl und Gevelndorf. Damit sollen die beiden direkt an die Bedarfsumleitung angrenzenden Stadtteile seit Anfang 2022 vor einer Zunahme des Verkehrs geschützt werden.
- die „Anlieger frei“- und „Lieferverkehr frei“-Schilder am Vogelberg. Gilt ebenfalls seit Anfang 2022, um zu verhindern, dass Verkehrsteilnehmer den Stadtteil als Abkürzung durchfahren.
Als Verkehrsbehörde hat die Stadt Lüdenscheid die Entfernung der Schilder und den Abbau der Ampelanlage gegenüber Straßen.NRW angeordnet. Der Landesbetrieb ist als Straßenbaulastträger dafür zuständig, die Beschilderungen zu entfernen.
Diese Maßnahme bleibt zunächst noch bestehen:
- Um den Verkehr auf der A45-Umleitung schneller und effizienter über das Lennekreuz zu schleusen, ist hier im Jahr 2022 die Spurführung teilweise geändert worden. Das soll im kommenden Jahr wieder rückgängig gemacht werden, wird allerdings etwas Zeit brauchen. Denn: Die Schaltprogramme der Ampelanlagen müssen umgestellt und die Fahrbahnmarkierungen abgefräst und anschließend erneuert werden.
Diese Maßnahmen bleiben bestehen:
- die stationäre Fußgängerampel auf der Altenaer Straße in Höhe der Einmündung „Karlshöhe".
- die „Lkw-Verbot/Lieferverkehr frei“-Vorgabe im Olpendahl und in Gevelndorf. Damit soll auch weiterhin verhindert werden, dass Lkw durch die beiden Wohngebiete fahren, anstatt die Hauptstraße zu nutzen.
- die „Anlieger frei“-Regelung am Dickenberg und „Im Wiesental“. Die galt auch schon vor Beginn der A45-Vollsperrung an beiden Stellen.
- die „Tempo 30“-Regelung auf der Volmestraße (B54) in Brügge. Zum einen hat sich die Verkehrssicherheit dadurch erhöht; zum anderen hat der Lärmpegel abgenommen. Allerdings: Für das Frühjahr 2026 ist eine neue Messung an der Volmestraße geplant, auf deren Grundlage Straßen.NRW eine Lärmberechnung anstellen wird. Die Ergebnisse werden zeigen, ob es hier dauerhaft bei der 30er-Zone als Lärmschutzmaßnahme bleibt.









