Am Mittwochnachmittag, 23. Oktober, verletzte sich der zehnjährige Fahrer eines E-Scooters bei einem Verkehrsunfall. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der junge Fahrer gegen 16.40 Uhr auf dem Gehweg der Straße „Zum Rothenstein“ in Richtung Schillerstraße unterwegs. Mit an Bord: ein 12-jähriges Mädchen. Nach Zeugenangaben fuhr er plötzlich und unvermittelt auf die Straße und stieß dort mit dem Ford Fiesta eines 67-jährigen Meinerzhageners zusammen. Der Zehnjährige verletzte sich leicht und musste mit einem Rettungswagen ins Klinikum Lüdenscheid verbracht werden. Der E-Scooter war zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls nicht versichert. Am PKW entstanden nach erster Schätzung rund 1000 Euro Sachschaden.
Bei der Nutzung von E-Scootern gibt es Regeln zu beachten. Die wichtigsten hat die Polizei des Märkischen Kreises zusammengefasst:
- Grundsätzlich ist keine Fahrerlaubnis für die Nutzung von E-Scootern erforderlich. Gleichwohl müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
- E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Das Zu-zweit-fahren ist nicht erlaubt
- E-Scooter müssen für die Nutzung im Straßenverkehr versichert werden und über eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Der Gehweg ist tabu! E-Scooter müssen Radwege nutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf der Straße fahren.
- Eine Helmpflicht gibt es nicht. Dafür sind Handys, genau wie auf dem Rad oder im Auto, verboten! Auch Alkohol oder Drogen sind ein No-Go.