„Die Anordnung von Tempo 30 auf der Kölner Straße ist zu begrüßen. Endlich wird zumindest der gestiegene Lärmpegel in Kierspe auch offiziell bestätigt. Nichtsdestotrotz geht diese Anordnung nicht weit genug. Ein Durchfahrtsverbot gemäß §45 StVO bleibt weiterhin unerlässlich“, sagt Gordan Dudas. Er sei der Auffassung, dass die Zahlen durchaus eine Gefahrenlage rechtfertigen – so habe der Lkw-Verkehr in Kierspe im Vergleich zum Zeitraum vor der Anordnung des Durchfahrtsverbots auf Lüdenscheider Gebiet um 35% zugenommen, das gehe auch aus der Mitteilung des Märkischen Kreises hervor.
„Es ist nicht akzeptabel, dass der Landrat die Zahlen der Lkw auf der offiziellen Bedarfsumleitung mit denen in Kierspe vergleicht. Der Verkehr passt genauso wenig auf die engen Straßen in Kierspe wie in Lüdenscheid, die Straße ist dafür nicht ausgelegt“, meint Dudas. Was in Lüdenscheid schon nicht funktioniere und eine Zumutung für die Menschen sei, könne in Kierspe erst recht nicht klappen. „Die Straßen sind weder hier noch dort für solche Verkehrszunahmen ausgelegt.“
Fakt sei: Die Verkehrsbelastung in Kierspe sei extrem stark gestiegen. Das müsse letztlich die Feststellung einer Gefahrenlage nach §45 Abs. 9 der StVO und damit die Anordnung eines Durchfahrtsverbotes zur Folge haben. Dudas: „Das Gegeneinander-Aufrechnen von Verkehrszahlen trägt der katastrophalen Verkehrssituation nicht Rechnung. Vielmehr muss es unser gemeinsames Ziel sein, die Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Region zu entlasten.“









