CDU und SPD bringen eine neue Regelung für die Mindestausstattung der Ratsfraktionen auf den Weg. Seit dem 1. November fehlt in Lüdenscheid jede gültige Grundlage für die Finanzierung der Fraktionsarbeit – ein Zustand, der aus Sicht von CDU- und SPD-Fraktion weder rechtlich haltbar noch für die Funktionsfähigkeit des Rates tragbar ist.
Die neue Struktur orientiere sich an den vom Land vorgegebenen Mindeststandards und sorge dafür, dass alle Fraktionen über verlässliche Arbeitsmittel und qualifiziertes Personal verfügen, heißt es dazu in einer vom CDU-Vorsitzenden Christoph Weiland verschickten Mitteilung. Professionelle Fraktionsgeschäftsführer sollen dabei nicht nur die Mandatsträger entlasten, sondern auch die Verwaltung, indem sie Vorlagen vorab klären, Prozesse strukturieren und Abstimmungswege deutlich verkürzen.
Beide Fraktionen halten die personelle Ausstattung für bewusst maßvoll: Selbst die größten Fraktionen verfügten über etwas mehr als eine Halbtagsstelle, kleinere Fraktionen lägen deutlich darunter. Damit werde der tatsächliche Arbeitsbedarf realistisch und verantwortungsvoll abgebildet.
Die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen , heißt es weiter, könnten durch eine fachlich gestützte, effizientere Ratsarbeit mehr als kompensiert werden.
Mit der neuen Regelung entstehe eine einheitliche, rechtssichere und professionelle Grundlage für die Arbeit aller Fraktionen – und eine spürbar verbesserte Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung.
Einen entsprechenden gemeinsamen Antrag werden CDU- und SPD in der Ratssitzung am Montag, 15. Dezember, einbringen Dabei stützen sie sich auf Regelungen der Gemeindeordnung NRW („Gewährung von Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW“).
Danach soll der Rat beschließen, dass jeder Fraktion ein ausgestatteter Büroraum einschließlich Büromaterial und Telekommunikationseinrichtung sowie IT im Rathaus dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Weiter soll jeder Fraktion bei Bedarf zusätzlich – im Regelfall einmal in der Woche – ein angemessener Sitzungsraum zur Verfügung gestellt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollen die Fraktionen ersatzweise einen angemessenen Geldbetrag erhalten.
Der Antrag enthält auch die Forderung nach Einsetzung von hauptamtlichen Fraktionsgeschäftsführer in Teilzeit. CDU und SPD haben sich darauf geeinigt, dass die beiden größten Fraktionen die Personalausgaben für jeweils eine 0,625 Stelle aus der Stadtkasse erstattet bekommen sollen. Angesetzt ist eine Einstufung des Fraktionsgeschäftsführerpostens in der Entgeltgruppe 10 TVöD (Vollzeit, je nach Ausbildung mindestens 4317,28 Euro pro Monat).
Der AfD wird eine halbe Stelle zugesprochen (43750 Euro Personalkosten jährlich). Auf Linke, Grüne und FDP soll laut Antrag eine Viertel-Stelle entfallen (jährliche Kosten pro Fraktion: 21875 Euro). Die FDP hat bereits angekündigt, dass sie das Geld ungenutzt zurücküberweisen werde. Auch die Grünen haben sich bereits gegen Fraktionsgeschäftsführer ausgesprochen.
Darüber hinaus enthält der Antrag weitere Regelungen zu Zuwendungen an Gruppen und Einzelratsmitglieder.
Zur Begründung heißt es unter anderem: Die durch den Erlass der Landesregierung aus dem Jahr 2015 geregelte Mindestausstattung sei in Lüdenscheid in den vergangenen zehn Jahren nicht erfüllt worden. Personelle Aufwendungen hätten über die bisher zur Verfügung gestellten Mittel nicht abgedeckt werden können.
Da der bisherige Konsens der Fraktionen über die bisher angewandte Art und Weise der Fraktionszuwendungen nicht länger bestehe, sei die Finanzierung der Fraktionen nun an geltendes Recht anzupassen.










