Zu diesem Zweck übermitteln alle Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr die erforderlichen Personendaten. Dazu gehören nach § 58 c des Soldatengesetzes der vollständige Name sowie die aktuelle Anschrift. Das Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid übermittelt die Daten für das Jahr 2026 bis zum 31. März in diesem Jahr.
Alle Personen werden auf diese Datenübermittlung hingewiesen: Dies geschieht sowohl bei der Anmeldung in Lüdenscheid als auch einmal jährlich über das Amtliche Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises – zuletzt am 22. Januar.
Wer nicht möchte, dass seine Daten übermittelt werden, kann diesem Vorgang gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprechen, heißt es in der Mitteilung. Die Anträge zum Widerspruch der Datenübermittlung gibt es im Bürgeramt der Stadt Lüdenscheid oder unter www.rathaus-luedenscheid.de/fachdienst-buergeramt/.