Seit dem 12. Januar gilt eine neue Regelung der Trinkwasserverordnung: Trinkwasserleitungen aus Blei oder bleihaltigen Werkstoffen sind bundesweit verboten. Darauf weist das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hin. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Eigentümern und Betreibern der betroffenen Gebäude.

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Risiko vor allem in älteren Gebäuden

Die Regelung betrifft alle Gebäude, in denen Trinkwasser bereitgestellt wird. Dazu zählen sowohl Wohnhäuser als auch öffentliche Einrichtungen. Unzulässig sind nicht nur komplette Leitungen aus Blei, sondern auch einzelne Rohrabschnitte oder Verbindungsstücke. Bereits vorhandene Bleirohre müssen vollständig entfernt oder dauerhaft stillgelegt werden.

„Im öffentlichen Trinkwassernetz sind bereits keine Bleileitungen mehr verbaut“, erklärt Anja Nowak, Gesundheitsingenieurin im Schwelmer Kreishaus. Risiken bestünden vor allem in älteren Gebäuden, da Bleirohre in der hausinternen Trinkwasserinstallation erst 1973 verboten wurden. In solchen Gebäuden sollte deshalb geklärt werden, aus welchem Material die Leitungen bestehen.

Informationspflicht gegenüber Nutzern

Sind in einem Gebäude noch Bleileitungen vorhanden, müssen Eigentümer oder Betreiber die Nutzer darüber informieren. Mieter haben zudem das Recht, Auskunft über das verwendete Material der Trinkwasserleitungen zu verlangen. Wer sein Trinkwasser auf Blei untersuchen lassen möchte, kann sich bei seinem Wasserversorger informieren, ob entsprechende Analysen angeboten werden.

Solange Unklarheit über das Leitungsmaterial besteht, wird empfohlen, das Wasser vor der Nutzung einige Minuten ablaufen zu lassen. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte ausschließlich frisches, nicht abgestandenes Wasser verwendet werden.

Gesundheitsrisiko durch Blei im Trinkwasser

Blei im Trinkwasser ist weder sichtbar noch geschmacklich oder geruchlich wahrnehmbar, stellt jedoch selbst in sehr geringen Mengen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Besonders gefährdet sind Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder. Bei ihnen kann Blei die Blutbildung und die geistige Entwicklung beeinträchtigen. Eine langfristige Aufnahme kann zu einer schleichenden Bleivergiftung führen, erste Symptome sind nach Angaben von Anja Nowak unter anderem Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Gewichtsverlust.

Novelle der Trinkwasserverordnung

Mit der Novelle der Trinkwasserverordnung soll die Belastung durch Blei weiter reduziert werden. Der derzeitige Grenzwert liegt bei 10 Mikrogramm pro Liter, ab dem 12. Januar 2028 gilt dann ein Grenzwert von 5 Mikrogramm pro Liter. Fristverlängerungen für die weitere Nutzung bleihaltiger Rohre bis Januar 2036 sind nur unter strengen Voraussetzungen möglich — sie kommen ausschließlich für nicht vermietete Einheiten und nur dann in Betracht, wenn eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist.