Lüdenscheid. 5924,57 Euro soll eine Lüdenscheiderin von Juni 2019 bis September 2021 zu Unrecht vom Sozialamt bekommen haben. Die heute 58-Jährige soll nämlich eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Ex-Mann verschwiegen haben. Das streitet die Frau im Amtsgericht Lüdenscheid in ihrem Betrugsprozess ab: „Mein Ex-Mann hat zu der Zeit nicht bei mir gelebt.“ 2009 habe sie sich von ihm getrennt, erklärt die Angeklagte. Danach habe ihre jüngste Tochter – was dem Amt bekannt war – bei ihr gewohnt. Ihr Ex sei nur immer zu Besuch bei den beiden gewesen. Ansonsten habe er sich viel bei seiner neuen Freundin aufgehalten.
Erst, als diese ihn nicht dauerhaft bei sich habe leben lassen wollen, sei er zur Angeklagten gezogen. Das sei im November 2021 und damit nach dem Tatzeitraum gewesen. Seither lebten sie und ihr Ex in einer Rentner-WG, sagt die Lüdenscheiderin. „Die Wohnung hat 60 Quadratmeter, drei Zimmer. Er hat sein Zimmerchen und geht seiner Wege. Küche und Bad werden geteilt. Miete wird auch geteilt.“
Kontrolle liefert keine Hinweise auf Zusammenleben
Zur Anzeige gekommen war es aufgrund der jüngsten Tochter. Sie hatte der Polizei gegenüber erklärt, ihr Vater halte sich ständig in der Wohnung ihrer Mutter auf. Er sei zum Essen da, hätte seine Sachen dort. Eine Kontrolle des Ordnungsamtes hatte keine Hinweise auf ein Zusammenleben hervorgebracht. Laut eines Vermerks der Behörde hätten die Nachbarn eingeschüchtert gewirkt, nichts gesagt. Nur eine Frau habe anonym erklärt, öfter Streit zwischen einem Mann und einer Frau aus der Wohnung vernommen zu haben.
Aufgrund persönlicher Umstände hört das Gericht die Tochter – die ohnehin ein Aussageverweigerungsrecht hat und davon Gebrauch machen könnte – nicht als Zeugin. “ Die Beweiserbringung ist schwierig“, bringt es der Richter auf den Punkt. Er stellt das Verfahren gegen die nicht vorbelastete Rentnerin gegen Zahlung von 600 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund ein.