Große Diskussionen gab es nicht. Die Politiker waren sich einig, dass nach vielen Jahren ohne Veränderung, eine Anpassung erfolgen muss. Kämmerer Heiko Tegeler berichtete zuvor von deutlich gestiegenen Kosten. Die Beitragsstaffelung der Elternbeitragssatzung für die Betreuungsmaßnahmen besteht seit 2016. „Die Kostentwicklung im Bereich der Lohn- und Sachkosten bei der OGS sowie bei den
Betreuungsmaßnahmen Acht bis Zwei erfordern eine Anpassung bei der Beitragsgestaltung“, erklärte Tegeler. Bisher habe es keine Änderungen bei den Beiträgen gegeben, die jährlichen Kostensteigerungen seit dem Jahr 2016 hätten keine Berücksichtigung gefunden.
Grundsätzlich erfolge die Kostendeckung der offenen Ganztagsgrundschule einmal über die Landesförderung, die sich wie folgt pro Kind gliedert: „Einfachen Satz“ in Höhe von 1073 Euro, „erhöhter Satz“ in Höhe von 1936 Euro und gesetzlicher Eigenanteil in Höhe von 568 Euro. Des Weiteren bezuschusse die Gemeinde den Ganztagsbetrieb mit einem freiwilligen Eigenanteil beim „einfachen Satz“ in Höhe von 1290 Euro und mit einem freiwilligen Eigenanteil „erhöhter Satz“ in Höhe von 621 Euro. Zur Deckung des gemeindlichen Anteils werden die Elternbeiträge herangezogen.
„Für das Schuljahr 2024/2025 zahlt die Gemeinde eine Gesamtsumme für die OGS in Höhe von
162.951 Euro. Folgende Einnahmen stehen dagegen: Förderung 66.782 Euro und Beiträge 34.614 Euro machen gesamt 101.396 Euro. Der gemeindliche Anteil liegt somit bei 61.555 Euro“, heißt es in der Vorlage. Um den finanziellen Ausgleich stemmen zu können, sei über eine Beitragserhöhung zur anteiligen Deckung der Kosten für das kommende Schuljahr 2025/2026 zu beraten. Und genau das geschah am Montag. Für die Vorlage hat die Schulverwaltung der Gemeinde über den Tellerrand geblickt und auch mal geschaut, wie andere Kommunen die Beiträge staffeln. „Unsere favorisierte Beitragstabelle untergliedert sich nun nach zwölf Einkommensstufen und nicht mehr nach sieben, wie bisher“, erklärte Verwaltungsmitarbeiterin Claudia Meulenberg.
Zudem gelte es zu beachten, dass der Höchstbetrag für Elternbeiträge nach den Regeln des Ministeriums für Schule und Weiterbildung höchstens 228 Euro pro Kind/Monat betragen darf. „Wir favorisieren klar die zweite Variante, wodurch eine einkommensschärfere Berechnung stattfindet und die Beitragshöhe nicht so stark ansteigt“, erklärte Claudia Meulenberg den Ausschussmitgliedern.
Auch Kosten für Betreuung sollen steigen
Die Kostenentwicklung mache sich auch bei der Betreuungsmaßnahme „Acht bis Zwei“ bemerkbar. Der Träger, das Evangelische Jugendreferat, habe signalisiert, dass die Einnahmen die Kosten nicht annährend decken könnten. Die Kostendeckung wird auch in diesem Fall einmal über die Landesförderung pro Schuljahr in Höhe von 15.000 Euro (7.500 Euro Standort Nachrodt, 7.500 Euro Standort Wiblingwerde) und einen gemeindlichen Anteil in Höhe von zurzeit 66.390 Euro herangezogen. Beiträge stehen diesem in Höhe von 53.280 Euro entgegen. Der derzeitige Beitragssatz für die Betreuungsmaßnahmen an beiden Standorten beträgt 40 Euro und für Geschwisterkinder 20 Euro. „Andere Kommunen im Märkischen Kreis verzeichnen Beiträge ab 40 Euro bis 65 Euro und Geschwisterkinder ab 20 Euro bis 32,50 Euro“, heißt es in der Vorlage. Die Verwaltung schlug vor, den Beitrag auf 50 Euro und bei Geschwisterkindern auf 25 Euro anzuheben.
Des Weiteren sei der Träger auf die Verwaltung mit der Bitte zugekommen, für die Ferienbetreuung
einen Kostenbeitrag für alle zu erheben. „Das große Problem ist, dass Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet werden, dann aber nicht kommen. So entstehen viele unnötige Kosten, beispielsweise für Ausflüge, die im Vorfeld vom Träger bezahlt wurden“, erklärte Claudia Meulenberg. Da für die Ferienbetreuung Kosten entstünden, insbesondere auch Essen bestellt werde, müsse eine
stärkere Verpflichtung eingefordert werden.
Zurzeit bezahlen nur die Kinder aus der Betreuungsmaßnahme „Acht bis Zwei“ für die Ferienbetreuung. Für sie kostet die Teilnahme 30 Euro pro Kind und Woche. Für die OGS-Kinder ist kein Beitrag erhoben worden. „Das ist ja eigentlich ungerecht. Da ja OGS- und Betreuungskinder genau die gleiche Leistung erhalten“, sagte Sonja Hammerschmidt (UWG). Die Ausschussmitglieder verfassten den Beschluss, dem Rat zu empfehlen: „Es zahlen alle teilnehmenden Kinder einen Ferienbetreuungsbeitrag ohne die Erhebung eines zusätzlichen Unkostenbeitrages, der wie folgt aufgeteilt werden kann: Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien 30 Euro pro Kind und Woche; Sommerferien 45 Euro pro Kind und Woche.
Info: Betreuungsformen an Grundschule Nachrodt-Wiblingwerde
Betreuung Acht bis Zwei:
Dieses Angebot sichert eine Betreuung von 8 bis 14 Uhr. Sowohl wenn Stunden ausfallen oder auch, wenn der Stundenplan einen deutlich kürzen Tag vorgibt. Die Betreuungsangebote finden an beiden Standorten statt. Es gibt keine Hausaufgabenbetreuung. Kinder die möchten, können ihre Hausaufgaben selbstständig erledigen. Zudem wird das Angebot nicht von ausgebildeten Pädagogen geleitet und es gibt kein pädagogisches Konzept. Jedoch gibt es auch dort Spiel- und Bastelangebote. Ein warmes Mittagessen ist nicht im Angebot.
OGS
Der offene Ganztag sichert eine Betreuung von 11.30 bis 16 Uhr. Begleitet werden die Kinder von Fachkräften und Ergänzungskräften. Es gibt ein umfangreiches pädagogisches Konzept und viele Angebote. Auch eine Hausaufgabenbetreuung wird angeboten. Ein warmes Essen ist ebenfalls fester Bestandteil. Die Betreuung findet ausschließlich in Nachrodt statt. Kinder aus Wiblingwerder, die das Angebot nutzen, werden nach Schulschluss ins Tal gefahren.