Diese Vorschrift dient dem Schutz heimischer Vögel, die in dieser Zeit ihre Nistplätze beziehen und brüten. Wer noch Gehölzarbeiten durchführen möchte, sollte dies daher bis Ende Februar erledigen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Kierspe. Danach sind nur noch schonende Pflegeschnitte erlaubt, die keine Beeinträchtigung für brütende Vögel darstellen. Verstöße gegen das Verbot können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Die Regelung gilt sowohl für öffentliche als auch private Grundstücke. Grundstücksbesitzer und Gartenfreunde werden daher gebeten, ihre Schnittarbeiten rechtzeitig zu planen, um einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten, teilt die Stadt Kierspe weiter mit.