Der angeklagte Berliner gibt an, der 42-Jährige sei erst hinter ihm gefahren. Trotz Gegenverkehrs hätte er überholt und ihn ausgebremst. Er habe Ruhe bewahrt, sich nicht provozieren lassen, so der Angeklagte. Er sei lediglich rechts am anderen vorbeigefahren. An der Ampel Ecke Altener Straße habe er anhalten müssen. Der Lüdenscheider sei hinter ihm gewesen, ausgestiegen und auf ihn zu. „Er war hoch aggressiv. Ich wollte keinen Stress haben. Er hat mich hochkantig beleidigt. „, sagt der 26-Jährige aus. An einen genauen Wortlaut kann er sich nicht erinnern. Sein Cousin habe den Mann zurückgehalten: „Wäre mein Cousin nicht gewesen, wäre es zur Schlägerei gekommen. Ich war geschockt. Es war Adrenalin pur“, gibt der Mann zu.
Der Angeklagte beteuert, weder den 42-Jährigen selbst, noch dessen Auto berührt zu haben. Aber genau das legt die Staatsanwaltschaft ihm zu Last. Der Berliner soll gegen die Autotür des Lüdenscheiders getreten und einen Schaden von 2250,87 Euro verursacht haben. So schildert es auch der 42-Jährige. Laut seiner Zeugenaussage war der Angeklagte vor ihm gefahren, hat immer wieder abgebremst und ist dann wieder angefahren. Ohne verkehrsbedingten Grund. Daraufhin hätten beide angehalten. “ Ich wollte fragen, was mit ihm los ist. Er kam angerannt und hat direkt gegen meine Tür getreten. Er hat mich angeschrien. Ich wollte keinen Stress“, so der Lüdenscheider.
„Wir wissen, einer lügt“
Als er das Nummernschild des Mannes fotografieren und die Polizei rufen wollte, habe der 26-Jährige derart gegen seine Hand gestoßen, dass beides nicht möglich gewesen sei. Sein Sohn habe dann die Polizei alarmiert. Der Angeklagte habe wegfahren wollen. Deshalb habe sich der Zeuge vor dessen Auto gestellt. Der 15-jährige Sohn bestätigt die Angaben seines Vaters.
Ein Anwohner gibt hingegen an, keinen Tritt gesehen zu haben. Er habe von seiner Wohnung aus den Streit gehört, sei aber nicht sofort ans Fenster gegangen. „Wir wissen, einer lügt“, fasst der Richter nach den Zeugenvernehmungen zusammen. Unter anderem ein Stück Fußabdruck an der Autotür spräche für die Aussage des Lüdenscheiders. Aber: „Ich war nicht dabei, ich weiß es nicht.“
Richter schlägt Verfahrenseinstellung vor
Der Vorsitzende führt dem Angeklagten vor Augen, dass sowohl dessen Frau, als auch sein Cousin noch als Zeugen vor dem Saal warteten. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, der Berliner sei schuldig, kämen auf die Zeugen eigene Verfahren wegen Falschaussage zu. Der Richter stellt deshalb eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 500 Euro an die Verkehrswacht in den Raum. Eine Einstellung geht nur mit Zustimmung des Angeklagten. Für den 26-Jährigen, der einen Freispruch will, eine schwere Entscheidung. Bei einer Einstellung geht das Gericht nämlich davon aus, dass der Angeklagte irgendetwas getan hatte. Nach einem Gespräch mit seinem Verteidiger stimmt der Berliner der vorläufigen Einstellung zu.