Bebauungsplan „Trotzenburg“
Für das Gelände rund um den ehemaligen Gasthof „Zur Trotzenburg“ – heute ist dort eine Werbeagentur ansässig – sieht ein Bebauungsplan Handlungsmöglichkeiten vor. In der Vorlage heißt es: „Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Nutzung des vorhandenen Wohn- und Geschäftsgebäudes ‚Trotzenburg 1‘ sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienwohnhäusern auf der daran angrenzenden Freifläche.“
Weil das dort einst geplante Teilstück der Südumgehung nicht mehr vorgesehen ist, haben sich auch die Rahmenbedingungen für das Gelände wieder geändert. Würden sie immer noch als Verkehrsflächen gelten, dürfte der Eigentümer keine Veränderungen vornehmen, so der Fachbereichsleiter Technischer Service Friedrich Rothaar.
Jetzt sei der Eigentümer des Geländes von sich aus auf die Stadtverwaltung zugekommen, da es nun nach einem neu erstellten Flächennutzungsplan möglich wäre, zwei Einfamilienwohnhäuser auf dem Gelände zu bauen. Jan Blume (CDU) wies darauf hin, dass es dort nur eine enge Wendefläche gebe und dass man diese gegebenenfalls erweitern sollte. Fachbereichsleiter Jürgen Tischbiereck betonte, das der Wendehammer durchaus „ausbaufähig“ sei.
Die Ausschussmitglieder stimmten der Beschlussvorlage, die vorsieht, dass die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt wird, einstimmig zu.
Straßen- und Wegekonzept
Auch der Weg für das neue Straßen- und Wegekonzept 2023 bis 2027 wurde vom Ausschuss einstimmig für den Rat bereitet, da nicht bezweifelt wurde, dass Straßenunterhaltungsmaßen notwendig sind.

Mit dem Straßen- und Wegekonzept wird ein Katalog erstellt, in dem die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen festgehalten wird. Es wird ein Zeitraum festgelegt, in dessen Rahmen die technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich ist.
Auffällig am neuen Konzept: Maßnahmen, bei denen eine erhoffte Förderung nicht möglich war, wurden auf spätere Jahre verschoben oder ganz gestrichen. Grund für die Streichung: „Vorgesehene Unterhaltungsmaßnahmen sind ohne finanzielle Hilfen von Bund oder Land finanziell nicht darstellbar.“ Darüberhinaus wurde auch weitere Maßnahmen verschoben. So etwa, weil diese nach Ausschreibung „wegen Fehlens eines annehmbaren Angebotes nicht zur Ausführung kamen“ oder eine „wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung des auf der Straßenfläche anfallenden Regenwassers in den Vorfluter“ fehlte.
So sind etwa die angedachten Maßnahmen für die Straßen „Kropplenberg“, „Vestenberg“, „Wickeschliede/Wilkenberg“ auf spätere Jahre verschoben worden, da dort keine Förderung stattfand und was die Straße „Beckerhof/Buschhöh“ anbelangt, müssen hier die Maßnahmen entfallen, da diese teilweise eine Privatstraße ist. Außerdem wies Jürgen Tischbiereck daraufhin, dass Anliegerversammlungen noch ausstehen.
Das Straßen- und Wegekonzept ist auf der Homepage der der Stadt Meinerzhagen einsehbar und soll in Zukunft jährlich fortgeschrieben werden.