Die gewählten Männer und Frauen bekleiden das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen und nehmen an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Der Rat der Stadt Kierspe schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen, teilt die Stadt Kierspe mit.
Stadt Kierspe: Voraussetzungen für Schöffen
Gesucht werden Bewerber, die im Bereich der Stadt Kierspe wohnen und am 1. April 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (etwa Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, betont die Stadt. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Schöffen müssen Beweise aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und oder gesellschaftlichem Einsatz hervorgehen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Von Schöffen wird erwartet, dass sie unparteiisch, selbstständig und gerecht urteilen können. Eine geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung wird vorausgesetzt. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein, sowie über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe. Verantwortungsbewusstsein sollte bei dem Eingriff in das Leben anderer Menschen nicht fehlen, heißt es. Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat „zutiefst unsympathisch“ sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat, führt die Stadt aus. Schöffen sollten dazu bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Informationen und Ansprechpartner für Bewerber:
Sebastian Laatsch
Telefon: 02359 / 661-131
Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Kierspe www.kierspe.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.










