„Das ist tatsächlich eine etwas schwierige Angelegenheit. Denn natürlich gibt es Traueranzeigen in Zeitungen, insbesondere dann, wenn man sich nicht sicher ist, ob mit einer Karte alle Wegbegeleiter des Verstorbenen erreicht werden können – aber leider nutzen auch Einbrecher diese Informationen“, erklärt Christof Hüls, Pressesprecher der Polizei. Grundsätzlich rate die Polizei daher dazu, so wenig Informationen wie möglich Preis zu geben. „Eine Möglichkeit könnte sein, als Traueradresse die Anschrift des Bestatters zu wählen“, rät Christof Hüls. Grundsätzlich könne der Familie natürlich kein Vorwurf gemacht werden. Eine Traueranzeige gehöre schließlich dazu.
„Was wir aber auch sagen müssen: Einbrecher kommen nicht immer nachts. Tageseinbrüche sind weit verbreitet. Die Diebe klingeln, es macht keiner auf und los geht´s“, sagt Hüls. Der Rennerder Fall ist daher kein Einzelfall. In diesem Fall hofft die Polizei nun auf Zeugen. Wer etwas ungewöhnliches bemerkt hat, sollte sich bei der Altenaer Polizei melden. Telefonisch sind die Beamten unter der Rufnummer 02352/91990 erreichbar.