Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum vom 1. Oktober 2018 bis einschließlich 30. September 2019) sowie alle früher geborenen Kinder, die bisher nicht eingeschult worden sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 am 1. August 2025 schulpflichtig.
Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurden ab Schuljahresbeginn 2008/09 die bisher geltenden Schulbezirke für öffentliche Grundschulen aufgehoben. Damit wird den Eltern schulpflichtiger Kinder die Möglichkeit eröffnet, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Ein Aufnahmeanspruch besteht allerdings nur in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart innerhalb der Gemeinde im Rahmen der Aufnahmekapazität.
„Gemäß § 41 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Eltern zur Anmeldung und Vorstellung der Kinder, einschließlich der im letzten Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder, bei der gewünschten Grundschule verpflichtet“, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. Die Erziehungsberechtigten erhalten vom Schulverwaltungsamt eine schriftliche Benachrichtigung über die Anmeldetermine der Gemeinschaftsgrundschule Nachrodt-Wiblingwerde. Aber: Auch Eltern schulpflichtiger Kinder, die keine Mitteilung erhalten haben, sind zur Anmeldung ihres Kindes verpflichtet. Die Anmeldung eines Kindes kann nur an einer Schule erfolgen.
„Bei der Anmeldung stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um am Unterricht teilnehmen zu können. Kinder, die nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, kann die Schule zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden“, erklärt die Gemeinde in ihrer Bekanntmachung.

Kinder, die nach dem 30. September 2025 das 6. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgänge nach dem 30. September 2019), können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme in die Schule schulpflichtig.
Schulpflichtige Kinder, die die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit noch nicht besitzen, können von der Schulleiterin auf der Grundlage des Ergebnisses der schulärztlichen Untersuchung und der Anhörung der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.
Die Anmeldung und Vorstellung der schulpflichtigen Kinder und der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, findet für den Standort Nachrodt an der Gemeinschaftsgrundschule Nachrodt-Wiblingwerde, Ehrenmalstraße 61, von Dienstag, den 29. Oktober, bis Mittwoch, den 30.Oktober, statt und die die Anmeldung für den Standort Wiblingwerde, Nachrodter Straße 8, findet im Teilstandort Wiblingwerde am Dienstag, 5. November, statt. Der genaue Termin wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Zum Termin müssen das Stammbuch der Familie oder eine Geburtsurkunde des Kindes, dieSorgerechtserklärung, bei alleiniger Sorge des Kindes, Personalausweis oder Reisepass sowie der Impfpass des Kindes mitgebracht werden. Und auch das Kind muss bei der Anmeldung anwesend sein.
Der Anmeldebogen und die Einverständniserklärung, die die Eltern mit Einschulungsschreiben erhalten haben, sind ausgefüllt bis zum 11. Oktober an die Grundschule zu versenden. Die Termine für die schulärztliche Untersuchung der Kinder werden den Erziehungsberechtigten vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises mitgeteilt.
Informationsabend für Schulanfänger
Am Dienstag, 8. Oktober, beginnt zudem um 19 Uhr in der Aula der Grundschule in Nachrodt eine Informationssveranstaltung für alle Eltern der potenziellen Schulanfänger. Auch die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde beteiligen sich daran. Die Informationsstände öffnen bereits um 18.30 Uhr. Unter anderem geht es um die Themen: Schulfähigkeit, Fördermöglichkeiten, Möglichkeiten einer vorzeitigen Einschulung und Betreuungsmöglichkeiten an der Schule.