„Der Winterdienst funktioniert bei uns offenbar“, stellt Fachdienstleiterin Barbara Sauerland fest. Es herrsche aber gerade am Winteranfang erfahrungsgemäß Unsicherheit darüber, wie und zu welchen Uhrzeiten der Winterdienst durchgeführt werden müsse. Daher informiert die Gemeinde detailliert.
Die Winterwartung der Gehwege ist auf die Anlieger übertragen. Fußgängerunfälle auf gefrorenen und rutschigen Gehwegen führen häufig zu Zivilklagen. Daher muss besonders in der nasskalten Jahreszeit für ein sicheres Begehen der Gehwege gesorgt werden. Dazu sind Gehwege in einer Breite von ca. 1,50 Meter entlang des Grundstückes wie folgt freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu streuen:
- In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte zu beseitigen.
- Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen.
Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Ist in verkehrsberuhigten Straßen kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ist der Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten. Es sollte darauf geachtet werden, dass durchgängige Gehbahnen in den Straßen entstehen. Zusätzlich sind an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse die Zugänge zu den Wartehäuschen und den Einstiegen in den Bus von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen.
Mit dieser umfangreichen Pflichtenübertragung soll erreicht werden, dass in der Gemeinde auch bei winterlichen Verhältnissen ein guter, geordneter und sicherer Fußgängerverkehr für alle Bürger in allen Straßen möglich ist. Die Gemeinde könnte dieses Ziel allein für das gesamte Straßennetz nicht ohne die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr erreichen.
Bauhofmitarbeiter fast rund um die Uhr im Einsatz
Der Winterdienst der Straßen erfolgt durch die Gemeinde Herscheid. Die Winterdienstpflicht besteht grundsätzlich lediglich für gefährliche Stellen der verkehrswichtigen Straßen. „Bitte haben Sie Verständnis, wenn bei extremen Schnee- und Eisverhältnissen die Räumung darüber hinaus etwas länger dauert. Die Mitarbeiter des mit der Aufgabe Winterdienst beauftragten Bauhofs sind dann fast rund um die Uhr im Einsatz, um möglichst viele Straßen und Wege zu räumen“, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Die Inhalte der Räum- und Streupflicht ergeben sich im Einzelnen aus § 4 der Straßenreinigungssatzung. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch Schneeberge nicht mehr als nötig behindert oder gefährdet werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen müssen von Schnee und Eis freigehalten werden, um bei Tauwetter den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten; sonst drohen Überschwemmungen und erneute Glatteisbildung. Auch Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.