Bei einer Einbürgerungsfeier im Kreishaus Lüdenscheid erhielten 72 Menschen aus 24 verschiedenen Herkunftsländern ihre Einbürgerungsurkunden und jeweils ein Exemplar des Grundgesetzes — und gehören damit nun auch offiziell zur deutschen Staatsgemeinschaft.

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Die meisten kommen aus der Türkei und Serbien

Die Altersspanne der neuen deutschen Staatsbürger reicht von einem dreijährigen Kind aus Serbien bis zu einer 65-jährigen Frau aus der Türkei. 36 der Eingebürgerten sind jünger als 40 Jahre.

Die größte Gruppe stellen Menschen mit türkischer Herkunft: 16 der 72 neuen Staatsbürger stammen aus der Türkei. 13 kommen aus Serbien, sechs aus Syrien. Jeweils vier Eingebürgerte haben ihre Wurzeln in Griechenland, Polen oder Russland.

Die neuen deutschen Staatsbürger leben in elf Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises. Die meisten kommen aus Hemer (18), Menden (11), Meinerzhagen (10), Altena (9) und Halver (8).

Bekenntnis zum Grundgesetz

Bei der Feier legten alle Eingebürgerten ab 16 Jahren ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ab. Sie verpflichteten sich, die Gesetze und das Grundgesetz zu achten.

Anschließend überreichte Fachbereichsleiterin Leslie Kamphuis die Urkunden: „Heute geht es mehr als um einen Pass oder eine Urkunde. Es geht um Menschen, die sagen: Ich gehöre dazu“, sagte Kamphuis. Die neuen Staatsbürger hätten im Märkischen Kreis ihr Zuhause gefunden, arbeiteten hier und gestalteten die Gesellschaft mit.

Zum Abschluss stimmten die Teilnehmer gemeinsam die deutsche Nationalhymne an. Mit der Einbürgerungsurkunde können die neuen Staatsbürger nun in ihren jeweiligen Rathäusern deutsche Personalausweise und Reisepässe beantragen.

Fünf Jahre Aufenthalt als Voraussetzung

Für eine Einbürgerung gelten verschiedene Voraussetzungen. Dazu zählen unter anderem ein mindestens fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die gesellschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse. Zudem müssen Antragsteller grundsätzlich in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung zu sichern.