Seit Januar sitzt der 28-Jährige in Untersuchungshaft. Nun muss er sich vor dem Amtsgericht Lüdenscheid wegen Diebstahls verantworten: Es geht um 27 gestohlene Packungen Zahnbürstenaufsätze aus einem Supermarkt in Halver.

Im Amtsgericht Lüdenscheid bringen zwei Wachtmeister den Angeklagten aus der Untersuchungshaft heraus in Handschellen in den Sitzungssaal. Obwohl der 28-Jährige bereits fünf Eintragungen im Vorstrafenregister hat, ist es für ihn der erste Aufenthalt hinter Gittern. Seit Januar sitzt er in U-Haft. Damit wollte das Gericht sicherstellen, dass der Mann aus Georgien, der zuletzt in Halver wohnte, zur Verhandlung erscheint. Gewerbsmäßiger Diebstahl lautet der Vorwurf.

Am 10. Januar lässt er gegen 16.15 Uhr bei Kaufland in Halver insgesamt 27 Packungen mit Aufsätzen für elektrische Zahnbürsten unter seiner Kleidung verschwinden. Ein Ladendetektiv beschreibt im Zeugenstand, was er beobachtete hatte. Der Angeklagte sei mehrmals zum Regal mit den Aufsätzen gegangen und habe immer ein paar Packungen genommen. In einer anderen Reihe habe der 28-Jährige seine Beute unter seiner Jacke verstaut. Am Ende seien es 27 Packungen zum Gesamtpreis von 540 Euro gewesen. Hinter dem Kassenbereich habe er den Dieb aufgehalten, sagt der Detektiv aus.

Der Angeklagte lässt die Tat über seine Verteidigerin einräumen. Ihr Mandant hätte sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, so die Anwältin. Sie führt aus: Seine Beziehung ist kaputt gegangen, er hatte keine Wohnung mehr, kein Geld und ist an harte Drogen wie Kokain geraten. Die Zahnbürstenaufsätze habe er gegen Stoff oder Alkohol eintauschen, oder sie verkaufen wollen, um das Geld in seine Suchtmittel zu investieren. Ihr Mandant plane, zurück nach Georgien zu gehen, um sich um seine Eltern zu kümmern, erklärt die Verteidigerin.

Zuletzt war der Halveraner 2017 wegen Diebstahls zu sieben Monaten Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Danach folgen keine weiteren Einträge. Mit Blick darauf, und weil aufgrund der viermonatigen U-Haft eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung fast als abgesessen gelten würde, verurteilt der Richter den 28-Jährigen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung. Damit sei der Angeklagte unter Druck, dürfte sich  für eine gewisse Zeit keine neuen Straftaten erlauben.

Der 28-Jährige akzeptiert die Entscheidung des Gerichts. Das Urteil ist rechtskräftig. Zum Schluss hebt der Richter den Haftbefehl vom Januar auf, und der Angeklagte ist wieder auf freiem Fuß.