Die Stadt Plettenberg informiert in einer Art von „Bedienungsanleitung“ über die Wahlen, die im September stattfinden.
Am Sonntag, 14. September, finden in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Kommunalwahlen statt. Eine Stichwahl findet eventuell am 28. September statt, wenn bei der Bürgermeister- und/oder Landratswahl kein Kandidat über die Hälfte der Stimmen erhalten hat. In dem Fall kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
In Plettenberg gibt es bei dieser Wahl knapp 19.000 Wahlberechtigte.
Für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben am Wahlsonntag in den 19 Wahlvorständen, in den sechs Briefwahlvorständen und für organisatorische Aufgaben im Rathaus, werden etwa 180 Wahlhelfer im Einsatz sein. In einzelnen Wahllokalen werden noch Wahlhelfer gesucht (vor allem für die eventuell stattfindende Stichwahl am 28.09.2025). Interessierte können sich gern mit dem Wahlamt (Tel.: 02391/923-189, E-Mail: [email protected]) in Verbindung setzen.
Um Wahlhelfer sein zu können, muss man zur Kommunalwahl wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt ist man, wenn man
- am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union ist.
- das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und bei der Meldebehörde gemeldet sind.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch Richterspruch).
Die Wahlvorstände treten um 7.30 Uhr am Wahlsonntag zusammen, i.d.R. wird man in zwei Schichten (vormittags und nachmittags) eingeteilt und kommt dann zum Auszählen um 18 Uhr nochmal zusammen.
Alle Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.
Hinweise zur Wahl und zur Wahlbenachrichtigung:
Bei der Kommunalwahl, Landrats-, Kreistags-, Bürgermeister- und Ratswahl jeder Wähler sowohl bei der Briefwahl als auch im Wahllokal grundsätzlich vier Stimmzettel ausgehändigt – jeweils mit schwarzem Aufdruck:
- Bürgermeisterwahl grün
- Gemeinderatswahl hellrot
- Landratswahl hellblau
- Kreistagswahl weiß
Für jeden Stimmzettel hat der Wähler:in jeweils eine Stimme.
Die genauen Angaben zum Wahlbezirk und zum Wahllokal sind auf den Wahlbenachrichtigungen enthalten, die den Wahlberechtigten ab dem 16. bis zum 24. August zugeschickt werden. Abgedruckt auf den Wahlbenachrichtigungen ist auch ein Hinweis, wenn das Wahllokal nicht barrierefrei ist, das heißt, wenn es nicht mit einem Rollstuhl erreicht werden kann.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen kann sich aufgrund verlängerter Zustellungszeiten der Briefpost auch mal verzögern und in den verschiedenen Stadtteilen zu unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Dies ist normal und was Wahlamt bittet daher um Geduld. Wer allerdings bis zum 22. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt (Tel.: 02391/923-189, E-Mail: [email protected]) in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist und damit das eigene Wahlrecht ausüben kann.
Unionsbürger, die bei der Europawahl nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, werden bei der Kommunalwahl automatisch erfasst und sind ohne besondere Antragstellung wahlberechtigt.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, werden auf formellen Antrag, der bis zum 29. August zu stellen ist, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Den Antrag hält das Wahlamt bereit.
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 25. bis zum 29. August während der Dienststunden im Zimmer 110 des Rathauses eingesehen werden.
Hinweise zur Briefwahl:
Auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt, mit dem die Briefwahlunterlagen online beantragt werden können. Über die Homepage der Stadt Plettenberg können die Briefwahlunterlagen ebenfalls online beantragt werden. Die Onlinebeantragung ist ab dem 16. August freigeschaltet.
Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt. Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, kann diesen Antrag ausgefüllt und unterschrieben in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die Stadt Plettenberg, Wahlamt, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg senden, in den Rathausbriefkasten einwerfen oder an der Information abgeben. Der Wahlschein wird dann zusammen mit den Briefwahlunterlagen umgehend zugeschickt.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit gleichzeitiger Durchführung der Wahlhandlung kann auch persönlich im Rathaus in den Wahlbüros (im Erdgeschoss vor dem Ratssaal) zu den allgemeinen Öffnungszeiten gestellt werden. (Mittwochs ist das Rathaus geschlossen.)
Die Wahlbüros stehen ab Montag, 18. August zur Verfügung.
Hierbei ist beim Wählen allerdings die Einteilung der Wahlbezirke maßgebend. Es gibt ein Wahlbüro für die Stimmbezirke 010 – 092 und ein Wahlbüro für die Stimmbezirke 100 - 180. Entsprechende Beschilderungen sind vorhanden. Zudem ist am Freitag aufgrund des Wochenmarktes mit erhöhten Wartezeiten zu rechnen, weil insgesamt vier Stimmzettel angekreuzt werden müssen.
Abholung der Unterlagen:
Wer den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus in den Wahlbüros stellt, kann an Ort und Stelle wählen oder die Briefwahlunterlagen mitnehmen.
Die Briefwahlunterlagen dürfen für bis zu vier weitere Personen nur gegen Vollmacht ausgehändigt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist dazu eine entsprechende Vollmacht abgedruckt.
Für alle Fragen in Zusammenhang mit der Kommunalwahl steht das Wahlamt unter den Rufnummer 02391/923-189 oder per E-Mail: [email protected] zur Verfügung.