Ein Wildunfall in Herscheid hat am Mittwochmorgen, 21. Januar, die Polizei beschäftigt. Gegen 9.30 Uhr ging die Meldung ein — obwohl sich der Unfall bereits einige Stunden zuvor ereignet hatte.
„Der Fahrer war zunächst weitergefahren, Stunden später sah er dann das tote Wildschwein an der Straße und rief die Polizei“, schildert die Kreispolizeibehörde den Vorfall und betont in diesem Zusammenhang: „Ein solches Verhalten stellt einen Verstoß gegen das Landesjagdschutzgesetz Nordrhein-Westfalen dar.“
Meldepflicht nach Wildunfällen
Das Landesjagdschutzgesetz (LJG) verpflichtet Verkehrsteilnehmende dazu, verletztes Wild unverzüglich zu melden, um unnötiges Tierleid zu verhindern und eine schnelle Versorgung oder Erlösung des Tieres zu ermöglichen. „Die Polizei hat die Erreichbarkeiten der zuständigen Jäger, die sich dann um das verletzte oder tote Tier kümmert können“, macht die Behörde deutlich, wie wichtig es ist, nach einem Wildunfall umgehend die Polizei zu kontaktieren.
Auch ohne Blechschaden melden
Der aktuelle Fall sei kein Einzelfall, teilt die Polizei mit. Immer wieder würden Wildunfälle erst verspätet oder gar nicht gemeldet. „Aber auch wenn am Fahrzeug kein Schaden entstanden ist, muss die Polizei verständigt werden“, betont die Behörde. Unterlassene Meldungen könnten nicht nur Tierleid verlängern, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Information im Seniorenkino
Um weiter über das richtige Verhalten bei Wildunfällen aufzuklären, kündigt die Polizei eine Informationsveranstaltung an. Beim nächsten Seniorenkino am Mittwoch, 4. Februar, im Filmpalast Iserlohn will sie gemeinsam mit einem Experten erläutern, wie man sich nach einem Wildkontakt korrekt verhält und worauf besonders zu achten ist.









