Die Gemeinde Schalksmühle hat die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses geschaffen. Wie die Gemeinde Schalksmühle mitteilt, sind mit der öffentlichen Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplans die entsprechenden Bauleitpläne in Kraft getreten.
Der Rat hatte die beiden Pläne bereits am Montag, 18. Mai, beschlossen. Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte die Änderung des Flächennutzungsplans am Dienstag, 7. Juli.
Mit dem Inkrafttreten der Bauleitpläne kann das Projekt nun in die nächste Phase gehen. Nach Angaben der Gemeinde ist der Neubau erforderlich, um den gestiegenen Anforderungen an den Feuerwehrdienst gerecht zu werden und Raum für künftige Erweiterungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu schaffen.
Von der Verlagerung des Feuerwehrgerätehauses soll zugleich die Grundschule Spormecke profitieren. Am bisherigen Standort der Feuerwehr sollen künftig zusätzliche Räume für den Offenen Ganztag (OGS) entstehen. Dadurch soll das Betreuungsangebot langfristig erweitert werden.
Interessierte können die Planunterlagen in Kürze auf der Internetseite der Gemeinde Schalksmühle sowie über das Geodatenportal des Märkischen Kreises und das Bauportal NRW einsehen. Außerdem liegen sie im Rathaus, Fachbereich Planen und Bauen, zur Einsicht aus.









