Der Plan über die Pachtgelder aus der Jagdnutzung in den vier gemeinschaftlichen Bezirken und einigen den Eigenjagdbezirken zugeteilten Enklaven innerhalb der Gemeinde für die Zeit vom 1. April 2026 bis zum 31. März 2027 liegen im Amtshaus aus.
Gegen den Verteilungsplan kann binnen eines Monats nach Beendigung der Auslegung bei der Jagdgenossenschaft Nachrodt-Wiblingwerde schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Es wird seitens der Genossenschaft darauf hingewiesen, dass die Versammlung beschlossen hat, die Jagdpachtgelder nicht zur Auszahlung frei zu geben, sondern auf dem Konto der Genossenschaft zu belassen.









