Seit Januar 2025 dürfen Biozidprodukte wie Insektensprays nicht mehr frei zugänglich in Geschäften angeboten werden. Was folgt für die Anwender daraus?
„Verbraucher müssen vor dem Kauf solcher Produkte sowohl in Geschäften als auch im Online-Handel durch eine sachkundige Person beraten werden“, erklärt Fabian Braukhoff, Umweltberater der Verbraucherzentrale in Lüdenscheid. „Ziel ist es, Gefahren von Mensch, Tier und Umwelt fernzuhalten. Beispiel Insektensprays: Die als Wirkstoffe enthaltenen Pyrethroide können möglicherweise schädigend auf das Hormonsystem oder auf die Entwicklung des Nervensystems wirken. Für Katzen können sie sogar tödlich sein.“Wenn die Substanzen erst einmal im Haus versprüht würden, blieben sie oft ein Jahr und länger in der Wohnung. Sie seien zudem auch nur schlecht mit Wasser zu entfernen, weiß der Umweltexperte.
Aber wie wird die gesetzliche Neuregelung tatsächlich umgesetzt? Braukhoff hat sich in Lüdenscheider Drogerie- und Supermärkten umgesehen und Bau- und Gartenmärkte aufgesucht, um sich vor dem Kauf eines Insektizids beraten zu lassen. Er berichtet gegenüber LokalDirekt vom Ergebnis: „Beratungspflichtige Insektizid-Sprays sind aus Selbstbedienungsregalen verschwunden – das ist positiv.“
Der Umweltberater weiter: „Stattdessen werden dort jetzt frei verkäufliche Insektenabwehrsprays, sogenannte ,Repellenzien’, mit etwas entschärfter Rezeptur angeboten“. Er kritisiert, dass so die Beratungspflicht umgangen werde, obwohl auch diese Mittel sowohl Schädlinge als auch Nützlinge töteten. Wenig überzeugend sei mit wenigen Ausnahmen die Beratung in Fachmärkten abgelaufen: „Hier fehlt es offenbar an Fachwissen. Es wurden beispielsweise meist keine Schutzhandschuhe empfohlen; es fehlten die Hinweise, dass Mittel außer Reichweite von Kindern gelagert werden müssen und Restbestände in die Schadstoffsammlung gehören.“Um tierische Plagegeister auch ohne chemische Keule aus dem Haus zu halten oder zu vertreiben, hat Fabian Braukhoff folgende Tipps:
- Fliegengitter nutzen: Vor allen Fenstern angebracht, verhindern sie das Einfliegen von Vorrats- und anderen Schädlingen, wie zum Beispiel Kleidermotten, aber auch von Mücken und anderen Plagegeistern.
- Keine „Futterquellen“ bieten: Eine Ameise, die eine Leckerei in der Küche entdeckt, markiert den Weg dorthin mit Duftstoffen und schon entsteht eine Ameisenstraße. Wenn möglich sollte man daher bereits die erste entdeckte Ameise schnell nach draußen befördern und danach die Futterquelle entfernen. Außerdem Eintrittsstellen (Ritzen, Löcher) abdichten.
- Schlupfwespen gegen Kleidermotten einsetzen: Befallene Textilien, sofern es die Waschanleitung erlaubt, im 60-Grad-Programm waschen, in die Sonne hängen oder drei Tage lang ins Gefrierfach legen und den Kleiderschrank inklusive Ritzen und Bohrlöchern gründlich reinigen. Klebefallen zeigen lediglich den Befall an – zur Mottenbekämpfung kann man Schlupfwespen einsetzen. Diese sind winzig klein, zerstören die Motteneier und verschwinden dann von selbst wieder.
- Qualifizierte Schädlingsbekämpfer fragen: Bei Kakerlaken, Bettwanzen, Flöhen und in hartnäckigen Fällen sind Profis gefragt. Qualifizierte Fachleute für Schädlingsbekämpfung findet man beispielsweise beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e.V. oder dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.. Vorsicht: Es tummeln sich auch viele unseriöse Anbieter auf dem Markt.
Weiterführende Infos und Links:
- Tipps, wie sich Schädlinge zuhause und im Garten vermeiden lassen, hält das Team der Umweltberatung in Lüdenscheid bereit.
- Nützliche Informationen zum Umgang mit Schädlingen und Nützlingen hat das Umweltbundesamt zusammengestellt unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/alternativen-biozid-einsatz/biozid-portal-schaedlingsratgeber