Verfahren vor dem Familiengericht sind für die Beteiligten oft belastend. So ergeht es auch einem 35 Jahre alten Mann aus Halver. Der Mehrfachvater kämpft derzeit um das Umgangsrecht mit einem Teil seiner Kinder. „Sie scheinen recht verbittert zu streiten“, stellt ein Strafrichter im Amtsgericht Lüdenscheid fest. Dort steht der Halveraner wegen Beleidigung vor Gericht. Im Zuge der familiären Auseinandersetzungen soll er seine Ex-Frau am Telefon als „Schlampe“ bezeichnet haben – eine strafrechtlich relevante Beleidigung.
Der Angeklagte wirkt angespannt, strahlt eine gewisse Verzweiflung aus. Er erklärt, dass ihn die Verfahren vor dem Familiengericht so sehr belasten, dass er sich seit längerer Zeit wöchentlich in psychologischer Behandlung befinde. Zum Vorwurf der Beleidigung äußert er sich nicht.
Mit Blick auf die Gesamtsituation stellt der Richter das Verfahren vorläufig gegen die Zahlung von 180 Euro an den Kinderschutzbund (Ortsgruppe Lüdenscheid) ein. „Ich weiß nicht, was vorgefallen ist, aber in den meisten Fällen ist es keine einseitige Geschichte. Versuchen Sie, die Füße stillzuhalten. Mehr kann ich dazu nicht sagen“, gibt der Richter dem Mann mit auf den Weg.
Der Angeklagte bedankt sich – erleichtert wirkend – für die Entscheidung.