Plettenberg. Nach dem Cyberangriff auf Südwestfalen-IT ist die Stadt Plettenberg wieder so weit, dass am 15. Februar ein Teil der offenen Lastschriften, die bis zum 31. Dezember 2023 fällig waren, eingezogen werden, teilt die Stadtverwaltung mit. Der Lastschrifteinzug umfasse die Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Mieten und Pachten, Hundesteuer und Vergnügungssteuer, Marktgebühren und Grubenabfuhr.
Die Elternbeiträge und Essensgelder würden zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht.
Alle Forderungen, die erst 2024 entstehen, speziell die Gewerbesteuern und Grundbesitzabgaben, die am 15. Februar eigentlich fällig wären, würden ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht. Wann das sein wird, sei noch offen. Hierzu bittet die Stadtverwaltung, die entsprechenden Bescheide mit den dort ausgewiesenen Fälligkeiten abzuwarten. „Nur so können Doppelungen vermieden werden.“
In einigen Fällen könne es sein, dass Veränderungen bei der Höhe der Forderungen oder bereits getätigte Zahlungen noch nicht richtig verarbeitet sind und die Forderung in ursprünglicher Höhe abgebucht wird. In diesen Fällen bittet die Stadt darum, sie per Mail ([email protected]) mit Angabe des betreffenden Kassenzeichens zu informieren.