An der Zeppelinschule kam es am Freitagvormittag (3. Februar) zu einem Einsatz von Polizei und Feuerwehr. Ein Plettenberger (15) hatte während der Pause einem seiner Mitschüler (15) angeboten, an einer E-Zigarette mit sog. „CBD-Liquid“ zu ziehen. Nach mehreren Zügen kollabierte er und wurde bewusstlos. Eine Rettungswagenbesatzung brachte ihn ins Klinikum Lüdenscheid. Die Polizei leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
Die Polizei schreibt dazu: „CBD-Liquids oder auch Baba-Liquids sind frei verkäuflich und von gewöhnlichen E-Zigaretten-Liquids nicht zu unterscheiden. CBD steht für Cannabidiol und ist legal, solange der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 0,2 % liegt. Je nach Herstellungsart und Ursprung des CBD können diese Werte jedoch überschritten werden. Die Abgabe ist nur an Personen über 18 Jahren erlaubt. Der Konsum kann bei jungen Menschen Kreislaufprobleme, Herzrasen bis hin zu Panikattacken verursachen.“
Die Polizei warnt daher besonders junge Menschen davor, die Risiken beim Konsum von CBD-Liquids in E-Zigaretten nicht zu unterschätzen.