Benötigt werden zwei Schöffen für das Landgericht in Hagen und ein Schöffe für das Schöffengericht in Altena. Die Amtszeit der jetzigen Schöffen geht zu Ende. Bis zum 7. Mai 2023 können sich Interessenten für das Schöffenamt noch melden. Um genügend Kandidaten zu finden, ist die Gemeinde Herscheid auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Einblick hinter die Kulissen
Die Schöffen erwarten Einblicke hinter die Kulissen der Gerichte – aber auch viel Verantwortung und Zeitaufwand. Sie müssen keine juristische Vorbildung haben, sondern sollen ihren Sachverstand und ihre Lebenserfahrung mit ins Gericht bringen.
Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen sind gefragt bei diesem Ehrenamt – wobei die Betonung des Ehrenamtlichen auch bedeutet, dass es für das Amt keine Bezahlung gibt, sondern einen Ersatz für Verdienstausfall, Fahrtkostenerstattung und eine Entschädigung für den Zeitaufwand.
Älter als 25 und jünger als 75 Jahre
Voraussetzung für alle, die sich vorstellen können, dieses Ehrenamt zu übernehmen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, älter als 25 und jünger als 70 Jahre sein.
Wer in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte, findet das Formular für die Bewerbung hier zum Download.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle, die mehr über die Tätigkeit wissen möchten oder sich um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben möchten, sich an Angelika Kanzler zu wenden, die das Ganze koordiniert: Sie ist unter Tel. 02357/ 909364 oder unter der E-Mailadresse [email protected] zu erreichen.