Nach Überzeugung der Anklage soll der damals noch heranwachsende Beschuldigte am späten Abend auf dem Gehweg der Volmestraße von hinten auf den Zeugen G. zugelaufen und ihn gezielt vor ein heranfahrendes Auto gestoßen haben. Der Pkw, der sich mit einer Geschwindigkeit von rund 40 bis 50 Stundenkilometern näherte, konnte zwar durch die Fahrerin noch leicht ausweichen. Trotzdem erfasste der Wagen das Bein des Opfers, wodurch dieses eine Fraktur am Fuß und Sprunggelenk erlitt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen habe. Der Geschädigte habe sich in einem völlig arglosen Moment befunden und keinerlei Möglichkeit zur Abwehr gehabt.
Angeklagter bestreitet die Tat – Vorstrafen bekannt
Der Angeklagte wurde noch am Tatabend festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Vorwürfe. Laut Anklage war er zum Tatzeitpunkt bereits mehrfach wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten auffällig geworden und stand unter laufender Bewährung.
Ein psychiatrischer Sachverständiger, der bereits im Ermittlungsverfahren hinzugezogen wurde, konnte bislang keine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit feststellen. Eine endgültige Einschätzung soll jedoch erst im Verlauf der Hauptverhandlung erfolgen.
Weitere Delikte möglich – bis Mitte Mai sind Verhandlungstage angesetzt
Die 2. Große Jugendkammer hat den Angeklagten außerdem darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verurteilung zusätzlich auch eine Strafbarkeit wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§§ 315b, 315 StGB) in Betracht gezogen werden könnte.
Die öffentliche Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, 24. April, und soll sich voraussichtlich bis zum 15. Mai erstrecken. Mehrere Zeugen und Sachverständige sind geladen.