Die Prioreier Straße (L701) auf Breckerfelder Stadtgebiet ist – wie berichtet – ab sofort von freitags 12 Uhr bis sonntags 24 Uhr sowie an Feiertagen für den Motorradverkehr gesperrt. Nach einer Vielzahl von Unfällen hat der Ennepe-Ruhr-Kreis als die für Breckerfeld zuständige Straßenverkehrsbehörde die zeitweise Sperrung angeordnet.
Öffnung nach Klage gegen Sperrung
Aufgrund von zahlreichen Unfällen in den 1980er Jahren war die Prioreier Straße rund 40 Jahre lang vollständig für Motorräder gesperrt. Dagegen hatte ein Motorradfahrer erfolgreich geklagt. Urteilsbegründung des Gerichtes: Im Laufe der Zeit sei nie geprüft worden, ob nicht auch weniger einschneidende Vorgaben wie ein komplettes Fahrverbot ausreichend sein könnten. Konsequenz des Richterspruchs: Im Sommer 2022 musste die Strecke für den Motorradverkehr wieder freigegeben werden.
„In der Folge gab es auf der Prioreier Straße bis heute neun Unfälle mit Motorrädern. Dabei wurden drei Personen schwer und vier Personen leicht verletzt. Da sich nahezu alle Unfälle an Wochenenden und Feiertagen ereignet haben, hat sich der Ennepe-Ruhr-Kreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde jetzt für die zeitlich befristete und wöchentliche wiederkehrende Sperrung der Straße für Motorräder entschieden“, teilte der Ennepe-Ruhr-Kreis am Donnerstag, 16. November mit.
„Angemessene Anordnung“
„Angesichts der Unfälle und ihrer Folgen setzen wir darauf, dass unsere Anordnung auch vor Gericht Bestand haben wird und im Falle einer Klage von Richtern als „angemessen“ beurteilt werden würde“, so Michael Schäfer, Fachbereichsleiter Ordnung und Straßenverkehr der Kreisverwaltung. Als nicht erfolgversprechend seien von der Kreisverwaltung im Gegensatz zur zeitweiligen Sperrung Geschwindigkeitsbeschränkungen, das Anbringen von so genannten Bischofsmützen oder das Auftragen von Rüttelstreifen eingestuft worden.
Schäfer: „Auch nach der jetzt getroffenen Entscheidung werden wir das Unfallgeschehen natürlich weiter beobachten und darauf, wenn notwendig und mit Blick auf die von den Gesetzen geforderte Verhältnismäßigkeit möglich, erneut reagieren.“
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