Wie soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) im Märkischen Kreis künftig verbessert werden? Im Rahmen einer Online-Befragung haben nun alle Menschen im Märkischen Kreis die Möglichkeit, ihre Einschätzungen, Bedarfe und Wünsche zum Nahverkehr mitzuteilen. Hintergrund ist die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) mit dem Ziel, die öffentliche Mobilität im Märkischen Kreis weiterzuentwickeln. Die Online-Befragung ist unter www.jetzt-mitmachen.de/nvp-mk.de erreichbar. Die Teilnahme ist bis einschließlich Freitag, 22. November, möglich.
In einem Online-Fragebogen können dort die Teilnehmenden ihre Zufriedenheit über das aktuelle Bus- und Bahnangebot mitteilen, aber auch beschreiben, was ihnen Probleme bereitet. Weiterhin können in einer interaktiven Karte konkrete Hinweise und Anregungen hinsichtlich des ÖPNV-Angebots verortet und beschrieben werden. Je mehr Personen an der Onlinebefragung teilnehmen, desto besser kann bei der Planung auf die Bedürfnisse der Einwohner eingegangen werden, heißt es in der Mitteilung des Märkischen Kreises. Alle Beiträge aus der Kartenanwendung und der ergänzenden Befragung werden zur Fortschreibung des NVP bei der Bestandsaufnahme und -bewertung gesichtet, evaluiert und mit anderen Anregungen verglichen. Aus den Rückmeldungen leiten die Planer Schwerpunkte ab und entwickeln soweit möglich entsprechende Maßnahmen, so der Kreis. Der Nahverkehrsplan soll im Jahr 2025 fertiggestellt werden.
Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV im Märkischen Kreis. In ihm wird festgelegt, welche Qualität der öffentliche Personenverkehr (Busverkehr) in diesem Bereich aufweisen soll, um attraktiv für bestehende und neue Fahrgastgruppen zu sein. Der Nahverkehrsplan enthält Festlegungen zum Angebot: Linien, Betriebszeiten, Takte, Umsteigeverknüpfungen. Er formuliert und prüft Ziele für die Ausgestaltung eines barrierefreien ÖPNV-Systems und wird regional koordiniert und mit weiteren Mobilitätsprojekten verzahnt. Der Märkische Kreis ist als sog. ÖPNV-Aufgabenträger nach dem Nordrhein-Westfälischen Nahverkehrsgesetz (§§ 8 und 9 ÖPNVG) dazu verpflichtet, für ihren Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist das Planungsbüro plan:mobil aus Kassel beauftragt.