Der Hauptausschuss der Gemeinde Herscheid hat die Anpassung der Hundesteuersatzung am 8. Dezember bereits einstimmig passieren lassen, nun soll der Rat in seiner Sitzung am 15. Dezember die neue Satzung beschließen. Darin neu enthalten: eine Kampfhundeliste. Die Höhe der Hundesteuer selbst ändert sich nicht.
Bürgermeister Uwe Schmalenbach begründete in der Sitzung, wieso die Gemeinde an die Hundesteuersatzung herangeht: Die alte Fassung aus dem Jahre 2015 entspreche nicht mehr der Rechtslage, insbesondere was die Definition kritisch zu betrachtender Hunde (landläufig: Kampfhunde) angehe. Bisher habe die Gemeinde solche Hunde mit erhöhter Hundesteuer belegt, wenn das Tier bissig gewesen sei. Das aber sei eine sehr unscharfe Definition.
In der nun vorliegenden Änderung werden 14 Rassen aufgeführt; die Zusammenstellung gilt als Kampfhundeliste und begründet eine deutlich erhöhte Hundesteuer. Für die 14 Rassen ist der siebenfache Steuersatz zu zahlen. In baren Zahlen: Dackel, Puden, Schäferhund & Co. kosten 75 Euro Hundesteuer jährlich, ein Bullterrier hingegen 525 Euro. Wer mehr als einen Hund hält, wird in beiden Fällen mit einer erhöhten, aber nicht verdoppelten oder verdreifachten Gebühr belastet.
Kann der Halter eines Listenhundes nachweisen, dass von dem Tier keine Gefahr droht, so kann die hohe Variante der Hundesteuer auf Antrag auf die Hälfte reduziert werden. Im Behördendeutsch liest sich das so: „Als Nachweis ist eine Bescheinigung einer erfolgreichen Verhaltensprüfung durch eine für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.“ Im konkreten Fall wäre die „zuständige Behörde“ das Veterinäramt des Märkischen Kreises.
Grünen-Ratsherr Steve Dollase fragte an, ob die (unveränderte) Höhe der Hundesteuer nach zehn Jahren noch zeitgemäß sei. Ja, das sei sie, beschied ihn der Bürgermeister. Man befinde sich durchaus im Trend der Nachbargemeinden.
Wolfgang Vöpel von der SPD begehrte Auskunft über die Zahl der Listenhunde in Herscheid. Die Zahl sei aktuell nicht bekannt, da mit der erhöhten Hundesteuer bisher nur Tiere belegt worden seien, bei denen es einen „Beißvorfall“ gegeben habe. Das werde nun anders und konkrete Zahlen werde eine Bestandsaufnahme der Hunde – eine Art Hunde-Inventur – liefern.
Einstimmig überwies der Hauptausschuss die erneuerte Hundesteuersatzung an der Rat. Dieser wird in einer Woche entscheiden.
Und dies sind die Listen- bzw. Kampfhunde, für die die Gemeinde die siebenfache Hundesteuer erheben will:
a) Pitbull Terrier
b) American Staffordshire Terrier
c) Staffordshire Bullterrier
d) Bullterrier
e) Alano
f) American Bulldog
g) Bullmastiff
h) Mastiff
i) Mastino Espanol
j) Mastino Napoletano
k) Fila Brasileiro
l) Dogo Argentino
m) Rottweiler
n) Tosa Inu






