Die Mitglieder des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Märkischen Kreises erheben keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Plettenberg-Pasel. Dort soll bekanntlich auf einer Fläche von 11,4 Hektar eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen.
„Das wird die größte Anlage dieser Art im gesamten Märkischen Kreis“, machte Beirats-Vorsitzender Hans-Georg Humpert die Mitglieder in der jüngsten Sitzung im Lüdenscheider Kreishaus auf die Dimension aufmerksam. Entsprechend wichtig ist die rechtzeitige Beteiligung der Behörden – die Untere Bodenschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde, die Untere Naturschutzbehörde. Bauen will die Anlage die Firma ALTUS renewables.
Fläche ist im Regionalplan
Die Fläche oberhalb der Bahnlinie im Plettenberger Ortsteil Pasel sei bereits im Regionalplan als „Reservefläche Photovoltaik“ ausgewiesen, erklärte Dr. Johannes Osing, Leiter des Fachdienstes Umwelt beim Märkischen Kreis. Dessen Mitarbeiter Matthias Hattwig nannte noch einmal die Eckpunkte der beantragten Flächennutzungsplanänderung, für die der Plettenberger Rat am 5. März vergangenen Jahres den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte. Noch im selben Jahr erfolgte die Aufnahme der Privilegierung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Keine nachteiligen Auswirkungen
Bis zum 13. Februar müssen die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt werden – unter anderem der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde, was ja soeben erfolge. Matthias Hattwig verschwieg auch ein laufendes ordnungsrechtliches Verfahren des Märkischen Kreises gegen den Eigentümer der Fläche wegen illegaler Heckenrodung vor Beginn der Bauleitplanverfahren Anfang 2023 nicht. Die Vorprüfung der Antragsunterlagen habe ergeben, so Hattwig, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die LRT vorliege.
Ein Lebensraumtyp (LRT) beschreibt einen bestimmten Lebensraum, in dem gewisse Tiere und Pflanzen in der Regel vorkommen. Die 231 Lebensraumtypen werden in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie definiert und beschreiben seltene und daher besonders schützenswerte Lebensräume. Geschützte Landschaftsbestandteile im Süden des Plangebiets sollten nachrichtlich in den B-Plan übernommen werden. Die Naturschutzbehörde sieht keine Beeinträchtigung durch den geplanten Solarpark.
Rückbau muss gewährleistet sein
Die Mitglieder des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde konnten sich den Anregungen der Verwaltung anschließen. Sie legten aber zusätzlich Wert darauf, dass eine Beweidung der Fläche auch künftig gewährleistet sein muss. Die Photovoltaikanlagen werden auf Stelzen montiert. Ein Rückbau der Module müsse nach Beendigung der Nutzung gewährleistet sein. Außerdem soll noch geprüft werden, ob das Kleinklima durch ein Aufheizen beeinflusst werden kann.
Nur eine Gegenstimme
Die Beiratsmitglieder votierten bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mit großer Mehrheit für die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Plettenberg-Pasel“.