Einer der traditionsreichsten inhabergeführten Industriebetriebe in Halver muss sich neu aufstellen: Die Schürfeld Umformtechnik GmbH hat ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Hagen gab dem Antrag am Montag, 8. Juni, statt. Von dem Verfahren sind rund 160 Arbeitsplätze betroffen.

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Industriekrise trifft auch Halver

Die anhaltende Schwäche der Industrie trifft nun auch das Halveraner Unternehmen Schürfeld Umformtechnik mit voller Wucht. Vor allem die Automobilbranche frage deutlich weniger Gesenkschmiedeteile nach, was in den letzten Jahren zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt habe: „Umsatz und Auftragseingang bewegen sich nicht auf einem ausreichenden Niveau“, erklären Jan und Lars Schürfeld als Geschäftsführung des Betriebs am Stenkenberg. Neben der schwachen Konjunktur verschärfe der internationale Wettbewerb die Lage. Unternehmen im Ausland könnten günstiger produzieren — vor allem aufgrund niedrigerer Energie- und Personalkosten. 

Schutzschirm soll Sanierung sichern

Um den geringeren Umsätzen Rechnung zu tragen, wettbewerbsfähig zu bleiben und eine mögliche Zahlungsfähigkeit zu vermeiden, seien Anpassungen auf der Kostenseite zwingend notwendig. Daher habe sich das Unternehmen entschlossen, den bereits eingeleiteten Sanierungskurs im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens fortzusetzen.

Mit dem Schutzschirmverfahren strebt die Geschäftsleitung eine gesamtheitliche Sanierung an. Ziel ist eine umfassende Neuaufstellung. Dazu soll im nächsten Schritt von der Unternehmensberatung Plenovia ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, das die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt. „Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine Neuausrichtung mit dem Ziel einer Konzentration auf die Kernkompetenzen sowie eine Erweiterung des Kundenstamms, um die starke Marke noch breiter aufzustellen“, teilt Niels-Erik Zumbaum von der Rechtsanwaltskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp mit. Zumbaum berät den Halveraner Betrieb in rechtlichen Fragen und wurde zum Generalbevollmächtigten bestellt, um die pflichtengerechte Durchführung des Verfahrens zu unterstützen.

Niels-Erik Zumbaum, ein Mann mittleren Alters mit grauen Haaren, blickt in die Kamera. Er trägt einen dunklen Anzug mit Krawatte.
Rechtsanwalt Niels-Erik Zumbaum wurde zum Generalbevollmächtigten bestellt, um die pflichtengerechte Durchführung des Schutzschirmverfahrens zu unterstützen.
Foto: BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte

Betrieb läuft weiter

Trotz der angespannten Lage läuft die Produktion am Standort Stenkenberg weiter. Die Geschäftsführung betont die Substanz des Unternehmens: „Wir haben nicht nur eine starke Marke, die bereits seit dem Jahre 1862 für höchste Produktqualität steht, sondern verfügen auch über eine hohe Entwicklungskompetenz.“ Mit den Jahren habe sich das Unternehmen vom Werkzeughersteller zum leistungsfähigen Anbieter für Gesenkschmiedeteile entwickelt. „Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen ist in einer solchen Situation besonders wichtig. In den Gesprächen mit unseren Kunden und Lieferanten wurde die Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit signalisiert und abgestimmt.“

Aktuell würden sich Umsatz und Auftragseingang zwar nicht auf einem ausreichenden Niveau bewegen: „Wir gehen aber davon aus, dass die dauerhafte Existenz des Unternehmens nach der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen gesichert ist“, blicken Jan und Lars Schürfeld vorsichtig optimistisch in die Zukunft und betonen, dass der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiterlaufe.

Löhne vorerst gesichert

Laut Zumbaum habe sich der eingesetzte vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Andreas Schoß von FRP Rechtsanwälte Fischer Roloff + Partner aus Wuppertal, bereits ein erstes Bild von der Situation vor Ort und der geplanten Sanierung verschafft: „Der eingeschlagene Sanierungsweg wird unterstützt.“ Der Generalbevollmächtigte unterstreicht: „Bei Schürfeld handelt es sich um einen seit nahezu 164 Jahren etablierten und anerkannten Premiumanbieter für Schmiedeerzeugnisse, dessen Produkte weltweit höchste Anerkennung finden. Insofern ist es nur folgerichtig, mit dem nunmehr eingeleiteten Schutzschirmverfahren die Voraussetzungen für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft in den nächsten Jahren zu schaffen.“

Für die rund 160 Beschäftigten gibt es zunächst Entwarnung: „Die Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld abgesichert“, so Niels-Erik Zumbaum. Darüber habe die Geschäftsführung die Belegschaft bereits am 8. Juni informiert.

Stichwort Schutzschirmverfahren

Ein Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Verfahren im deutschen Insolvenzrecht, das es Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht, sich unter bestimmten Bedingungen vor Gläubigerforderungen zu schützen, während sie an einem Sanierungskonzept arbeiten.

Es bietet Unternehmen einen geschützten Rahmen, in dem die Geschäfte unter Aufsicht eines Generalbevollmächtigten fortgeführt werden können, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Während des Schutzschirmverfahrens hat die Firma die Gelegenheit, Stabilitätsmaßnahmen zu ergreifen und Verhandlungen mit Gläubigern zu führen. Der Antrag auf ein solches Verfahren muss beim Gericht gestellt werden, und das Unternehmen muss nachweisen, dass eine Sanierung möglich ist.