In Wild-West-Manier läuft ein damals 43-Jähriger am 14. April 2021 mit einer Schreckschusspistole in den Hosenbund gesteckt, durch Lüdenscheid. An der Volmestraße prahlt der Mann damit vor seiner damaligen Freundin. Das sehen zufällig Polizisten auf Streife. Sofort schnappen sie sich den Mann. Der hat knapp 1,9 Promille Alkohol im Körper. Eine Untersuchung der Waffe ergibt, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelt. Auch, wenn das Gerät technisch nicht in der Lage ist, scharfe Munition abzufeuern, fällt es unter das Waffengesetz: Danach ist selbst das mit sich Führen im öffentlichen Raum verboten.
Der inzwischen 47-Jährige muss sich deshalb einem Strafrichter im Amtsgericht Lüdenscheid wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Waffengesetz stellen. Sein Verteidiger ergreift für ihn das Wort. Sein Mandant nicht deutscher Herkunft habe die Waffe von Bekannten geschenkt bekommen. Er habe sie für Hochzeiten und Geburtstage nutzen wollen. Zur Tatzeit habe er noch ein Alkoholproblem gehabt. Inzwischen habe er das aber im Griff, so der Anwalt. Aufgrund der Alkoholproblematik und des unterdurchschnittlichen Intellekts seines Mandanten, habe der 47-Jährige nicht gewusst, dass er gegen das Waffengesetz verstoße, wenn er die Schreckschusspistole mit sich führe. Er wisse, so der Richter, dass es in manchen Kulturkreisen üblich sei, zu Hochzeiten zu schießen. „In Deutschland ist das aber verboten“, macht er an den Angeklagten gewandt deutlich.
Zwar hat der Altenaer bereits ein paar Vorstrafen, allerdings liegen diese schon länger zurück. In Anbetracht dessen, dass seit der Tat strafrechtlich nichts mehr passiert ist, und der Angeklagte die Waffe nicht eingesetzt hatte, stellt der Richter das Verfahren schließlich ohne Auflagen ein.