Kierspe. Weil sie angeblich ein Lotterie-Abo abgeschlossen hatte, wurde eine 62-jährige Kiersperin am Freitagnachmittag so lange am Telefon unter Druck gesetzt, bis sie am Ende ihre IBAN nannte. Die Anruferin kündigte an, das Telefongespräch aufzunehmen. Dazu sollte die Kiersperin alle Fragen nur mit „Ja“ oder „nein“ beantworten. So willigte die Kiersperin laut Polizei ein, die angeblich fällige Geldsumme abbuchen zu lassen. Nachdem sich die Frau das Telefonat aber noch einmal durch den Kopf gehen ließ, erstattete sie am Samstag, 29. Juni, Anzeige wegen Betrugsverdachts.
„Bekannte Abzocke“
Die Lotterie-Abzocke ist der Polizei bekannt: Betrüger spielen mit dem Glück ihrer Opfer. Sie überraschen arglose Menschen mit ihren Anrufen und stellen Forderungen, so die Ermittler. Sie behaupten, dass angeblich ein Glücksspiel-Abo abgeschlossen wurde. Das könne zwar vorzeitig gekündigt werden. Doch für mehrere Monate würden die Gebühren fällig, die sofort gezahlt werden müssten. So stellen die Betrüger ihren Opfern in Aussicht, „billig“ davonzukommen. Ob die Opfer möglicherweise tatsächlich einmal an einem Gewinnspiel teilgenommen und so den Betrügern ihre Adresse frei Haus geliefert haben, lässt sich im Nachhinein kaum herausfinden, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Die Täter redeten ihren Opfern ein schlechtes Gewissen ein. Obwohl bis dato höchstwahrscheinlich überhaupt kein „Vertrag“ bestand, werden diese so lange bearbeitet, bis sie einer solchen Vereinbarung zustimmen.
„Nicht unter Druck setzen lassen“
Sowohl für Werbeanrufe als auch für kostenpflichtige Glücksspiele gelten umfangreiche Vorschriften und Verbraucherrechte. Die Polizei rät, sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen. Bei einem solchen Anruf einfach aufzulegen, sei in einem solchen Fall nicht unfreundlich – sondern sogar empfehlenswert. Sollten berechtigte Forderungen bestehen, so sollte man darauf bestehen, diese schriftlich zu bekommen. Dann hätte man die Gelegenheit, sich beim Verbraucherschutz oder einem Anwalt beraten zu lassen. Keinesfalls sollte man persönliche Daten wie Kontonummern nennen. Wer in die „Falle tappt“, sollte seine Bank informieren, um mögliche Abbuchungen zu stoppen, und Anzeige bei der Polizei erstatten.