Während die Staatsanwaltschaft in Dortmund weiterhin die Beweismittel der Untersuchungen auf dem landwirtschaftlichen Hof in Kotten auswertet und Zeugen vernimmt, bereitet der Märkische Kreis eine sogenannte „Ersatzvornahme“ vor. Dies teilte Kreissprecher Alexander Bange auf Anfrage von LokalDirekt mit.
Demnach sei der Landwirt bislang nicht seiner Pflicht nachgekommen, den beschädigten Güllebehälter auf seinem Hof, aus dem Anfang September mehrere hunderttausend Liter Gülle in die Neye gelangten, in einen „gefahrlosen Zustand“ zu bringen. Das bedeutet: Der durch ein Loch beschädigte Güllebehälter wurde noch nicht restlos geleert oder unschädlich gemacht.
Bange: „Dieser Behälter muss in einen funktionstüchtigen, gefahrlosen Zustand gebracht werden. Der Landwirt muss demnach nachweisen, dass keine Gefahr von dem Behälter ausgeht. Dieser Verpflichtung ist er bislang nicht in Gänze nachgekommen.“
Eine ihm gesetzte Frist hat der Halveraner Landwirt somit verstreichen lassen. Der Märkische Kreis als Ordnungsbehörde wird im Zuge einer Ersatzvornahme die Gefahr auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen beziehungsweise beseitigen lassen.
Kommentar
Von Friederike Kämper
Fünf Wochen ist es nun her, dass mehrere hunderttausend Liter Gülle von einem Betrieb in Halver-Kotten in die Neye gelangten und diese einmal mehr auf Jahre ökologisch stärkste Schäden davonträgt. Die Hoffnung, dass nun schnell und mit vereinten Kräften gehandelt wird und die offensichtlich seit Jahren nicht zu bannende Gefahr, die von diesem Hof in Halver-Kotten ausgeht, nachhaltig kontrolliert wird, war allgegenwärtig.
Und nun das: Der Landwirt ist bis heute seinen Pflichten nicht nachgekommen, den beschädigten Güllebehälter in einen „gefahrlosen Zustand“ zu bringen. Nach wie vor ist der Gülletank auf seinem Hof nicht restlos geleert und birgt also weiterhin die Gefahr einer erneuten Kontaminierung der Gewässer.
Deutlicher und provozierender kann der Halveraner Landwirt den Ordnungsbehörden und allen anderen involvierten Parteien ja gar nicht auf der Nase herumtanzen. Anscheinend lassen ihn Fristen, Folgen und Konsequenzen völlig kalt.
Wer mit einer derartigen Gleichgültigkeit und Ignoranz eine solche Katastrophe – ob nun selbstverschuldet oder nicht – zum wiederholten Male völlig unberührt an sich vorbeiziehen lässt, ohne auch nur ein Stück weit zu versuchen, den Schaden aufzufangen, der muss unverzüglich behördlich gestoppt werden. Es ist Gefahr im Verzug.
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