Drei schwere Motorradunfälle in drei Jahren. Es begann 2022: Am 12. August krachte ein Motorrad auf der Kuppe zwischen Höchsten und Einmündung Nordhelle frontal in ein Auto. Die beiden Personen auf dem Bike wurden durch die Luft geschleudert und stürzten einige Meter weiter auf den Asphalt beziehungsweise auf die Wiese. Beide wurden schwer verletzt. Ziemlich genau ein Jahr später, am 13. August 2023, verunglückt ein Dortmunder etwa 250 Meter weiter in Richtung Wiblingwerde tödlich. Er kommt mit seinem Motorrad von der Straße ab, knallt gegen ein Bushaltestellenschild und stirbt trotz sofortiger Reanimation noch am Unfallort. Am Samstag stürzte ein Motorradfahrer an der gleichen Stelle. Ist die L692 zwischen Eilerde und Nordhelle ein Unfallschwerpunkt? Im Netz wird direkt eifrig diskutiert, ob eine Geschwindigkeitsregelung nicht Sinn machen würde. Vor der Sanierung der L692 gab es diese dort – allerdings aufgrund von Straßenschäden.
„Es gibt klare Definitionen für einen sogenannten Unfallschwerpunkt“, erklärt Lorenz Schlotmann, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde. Als Unfallschwerpunkt gelten Bereiche, in denen:
- innerhalb von einem Jahr mindestens drei Unfälle oder
- innerhalb von drei Jahren mindestens fünf Unfälle oder
- innerhalb von drei Jahren drei Unfälle mit Schwerverletzten oder Verkehrstoten passierten.
Beides ist aktuell nicht der Fall, da der Unfall aus 2022 nicht in den Bereich fällt. Er sei räumlich zu weit entfernt. „Dennoch wird es eine Sonderermittlung geben“, erklärte Lorenz Schlotmann. Klar ist, dass der tödliche Unfall 2023 passierte, da der Fahrer mit „unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war“, wie der Sprecher erklärte. Die Ermittlungen vom Wochenende laufen noch.
Doch was genau ist eigentlich eine Unfallkommission und was macht sie? LokalDirekt hat nachgefragt:
„Ständige Mitglieder sind die jeweiligen Straßenverkehrs-, Straßenbau- und Polizeibehörden“, erklärt Ulla Erkens, Pressesprecherin des Märkischen Kreises. Weiter seien die Straßenverkehrsbehörde des Kreises und die Bezirksregierung zu jeder Unfallkommissionssitzung einzuladen. Falls erforderlich würden weitere Fachleute beratend einbezogen, wie zum Beispiel von Stadtplanungsämtern, Verkehrsbetrieben oder Behindertenverbänden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unfallkommission tage – wie demnächst im Fall der L692 – anlassbezogen, nach Identifikation einer neuen Unfallhäufungsstelle oder –linie und darüber hinaus im Rahmen der Jahressitzung der Unfallkommission die grundsätzlich im ersten Halbjahr eines jeden Jahres mit dem Ziel der Erfolgskontrolle stattfinden.
Erkens: „In der Unfallkommission werden die Unfallhäufungspunkte von allen Mitgliedern analysiert und mit dem Ziel besprochen, ob durch straßenbau- und/oder verkehrsrechtliche beziehungsweise technische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Ziel ist es, Unfallhäufungsstellen zu entschärfen und den vorhandenen Verkehrsraum dauerhaft sicherer zu machen.“
Die von der Unfallkommission zu beschließenden Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen, sowie der auffälligen Stellen und Strecken nach den Sonderuntersuchungen müssten jedoch geeignet, angemessen und durchsetzbar sein. „Dies beinhaltet auch Maßnahmen, deren Umsetzung längere Zeit in Anspruch nehmen kann. In diesen Fällen muss die Unfallkommission zusätzlich Sofortmaßnahmen als Zwischenlösungen beschließen, um schnellstmöglich dem Unfallgeschehen zu begegnen“, heißt es vom Märkischen Kreis. Dazu gehören beispielsweise Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Markierungen, kleinere bauliche Veränderungen, die mit vertretbarem Aufwand kurzfristig realisiert werden können, sowie Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.
„In der Regel werden im ersten Schritt Warnschilder aufgestellt“, berichtet Andreas Berg, Pressesprecher des Landesbetriebs Straßen.NRW, in deren Zuständigkeit die L692 liegt. Im Fall der L692 könnte das beispielsweise ein Kurven-Wahnschild sein. „Was die Geschwindigkeit betrifft, gilt ja auch immer noch der Grundsatz, dass die Geschwindigkeit den Gegebenheiten angepasst werden muss“, erklärte er. Auch Ulla Erkens erklärt auf die Frage, warum Tempo 100 erlaubt ist: „Die L692 ist bislang unauffällig gewesen, weshalb auch, unter Beachtung des §45 Abs. 9 StVO, kein Grund für eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung bestanden hat.“
Ob nun irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden und die L692 im Bereich Höchsten als Unfallschwerpunkt eingestuft wird, bleibt jedoch abzuwarten.