Kreisumlage steigt auf 46,32 Prozentpunkte.
Es dürfte der bisher schwerste Gang ans Rednerpult für den neuen Landrat Ralf Schwarzkopf seit seiner Direktwahl Mitte September gewesen sein. Zum ersten Mal hielt der Lüdenscheider eine Haushaltsrede zur Etat-Einbringung vor den Mitgliedern des Kreistages. Was er für das kommende Jahr mitzuteilen hatte, waren keine schönen Zahlen. Die Ausgaben wachsen auf die Rekordhöhe von 871,1 Millionen Euro, die erwarteten Erträge betragen 860,7 Millionen Euro, der Hebesatz für die Allgemeine Kreisumlage, quasi der Mitgliedsbeitrag der Städte und Gemeinden an den Kreis, steigt um 3,4 auf 46,3289 Prozentpunkte. „Durch die Einplanung eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 17,4 Millionen Euro legen wir Ihnen einen ausgeglichenen Haushalt vor“, so Ralf Schwarzkopf.
Zahllast der Städte und Gemeinden steigt
Das klinge positiver als es sei, so der Landrat. „Bedingt durch die höheren Umlagegrundlagen steigt die Zahllast unserer Städte und Gemeinden von rund 354 Millionen Euro in 2025 um 54,4 Millionen Euro auf rund 408,4 Millionen Euro in 2026“, erklärte Schwarzkopf. Positive Signale für den Kreis kommen vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der LWL-Direktor habe der Landschaftsversammlung vorgeschlagen, den Umlagesatz auf 17,8 Prozentpunkte zu senken. „Eine Senkung der Landschaftsumlage haben wir bisher immer durch die Senkung der Kreisumlage an unsere Städte und Gemeinden weitergegeben. Ich gehe davon aus, dass wir das auch in diesem Jahr so handhaben wollen.“
Haushaltslage angespannt
Die Haushaltslage beim Kreis sei angespannt. Das Jahr 2024 sei mit einem Defizit in Höhe von 36,3 Millionen Euro abgeschlossen worden. „Für 2025 ist nach den bisherigen Zahlen ein Defizit von 39,8 Millionen Euro zu erwarten“, sagte Ralf Schwarzkopf. Die Rücklagen seien aufgebraucht, die Kreisumlage müsse um 3,4 Prozentpunkte angehoben werden. Das Eigenkapital des Kreises könnte im nächsten Jahr vollständig aufgezehrt sein. Schwarzkopf: „Für die Städte und Gemeinden bedeuten diese Zahlen, dass sie nahezu 50 Prozent – die kleineren kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die differenzierte Kreisumlage sogar fast 75 Prozent – ihrer gesamten Steuerkraft an den Märkischen Kreis abführen müssen.“
Der Landrat wurde sehr deutlich: „Selbst wenn unsere Kommunen alle ihre öffentlichen Einrichtungen – Büchereien, Schwimmbäder, Sportplätze oder Museen - noch heute schließen würden: Das dadurch ersparte Geld würde bei vielen unserer Städte und Gemeinden für die Deckung der Defizite nicht mehr reichen.“
Für 2026 keine Reserven mehr
Kreiskämmerer Kai Elsweier nannte weitere Eckpunkte im Etat für das kommende Jahr. Die direkten Sozialausgaben sowie die Landschaftsumlage machten rund 23,4 Millionen Euro der Steigerung bei den um 54,4 Millionen Euro anwachsenden Einnahme durch die leicht erhöhte Kreisumlage aus. Elsweier: „Zur Entlastung unserer Kommunen in 2025 haben wir den Restbestand unserer Ausgleichsrücklage in Höhe von rund 22,1 Millionen Euro eingesetzt, für 2026 haben wir keine Reserven mehr.“
266 Millionen Euro soziale Leistungen
Den Kreishaushalt belasten werden im nächsten Jahr vor allem die Sozialausgaben. Der Produktbereich „Soziale Leistungen“ steige auf 266 Millionen Euro. Der Kreiskämmerer rechnet mit Erträgen durch Bundeserstattungen in Höhe von 145 Millionen Euro. Elsweier: „Es verbleiben somit rund 121 Millionen Euro aus Kreismitteln. Landschaftsumlage und Soziale Leistungen umfassen somit zusammen rund 72 Prozent des Kreisumlagebedarfs.“
MVG droht Defizit von 48 Millionen Euro
Weiteres Sorgenkind des Kreises: die Märkische Verkehrsgesellschaft. Die Erstattung an die MVG steige um rund 10,9 Millionen Euro und werde ohne Gegenmaßnahmen im kommenden Jahr auf insgesamt 48 Millionen Euro steigen. Rechne man die um rund 12,6 Millionen Euro gestiegenen Aufwendungen für die Schülerbeförderung hinzu, betrügen zusammen rund 13,2 Prozent des Kreisumlagebedarfs, so Elsweier. „85 Prozent unseres Kreisumlagebedarfs entfallen somit alleine auf den Bereich der Sozialkosten und der Mobilität. Allein der Blick auf diese beiden Bereiche zeigt somit die erhebliche Fremdbestimmung bzw. Bestimmung durch Pflichtaufgaben im Kreishaushalt.“











