Es ist viel in Bewegung in der Krankenhaus-Szene im Märkischen Kreis. Das wurde jetzt auch in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Märkischen Kreises deutlich. Der zuständige Fachbereichsleiter Volker Schmidt nutzte den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung“, um die Ausschuss-Mitglieder auf den neuesten Stand in Sachen Krankenhausreform zu bringen.
Schmidt brachte Informationen aus erster Hand mit ins Lüdenscheider Kreishaus, er war am Vormittag noch im Gesundheitsausschuss des Landkreistages Nordrhein-Westfalen gewesen.
Doppelangebote vermeiden
„Beim Land läuft es schon weitestgehend. Wir sind weiter als der Bund“, so Schmidt. Ziel der Reform sei es, Doppelangebote bei den Krankenhäusern der Grundversorgung zu vermeiden, Kooperationen der Häuser zu forcieren und einen ruinösen Wettbewerb untereinander zu unterbinden. Der Märkische Kreis verfügt noch über sieben Krankenhäuser – den Verbund der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis (KKiMK) mit dem Elisabeth-Hospital, dem ehemaligen Ev. Krankenhaus Bethanien in Iserlohn sowie dem St. Vincenz-Krankenhaus in Menden, den Märkischen Kliniken mit dem Klinikum Lüdenscheid sowie der Stadtklinik Werdohl, der Stadtklinik Hemer, der Lungenklinik in Hemer sowie dem Sportkrankenhaus in Lüdenscheid. Lungenklinik und Sportklinik sind als Fachkrankenhäuser von der Reform nur bedingt betroffen.
Werdohl als Fachklinik für Geriatrie
Das ehemalige Bethanien-Krankenhaus in Iserlohn, das Elisabeth-Hospital in Iserlohn sowie das St. Vincenz-Krankenhaus in Menden haben sich bereits vor Jahren zum Verbund der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis zusammengefunden.
Die Stadtklinik in Werdohl soll als Fachklinik für Geriatrie in den Verbund der Märkischen Kliniken aufgenommen werden. Noch verfügt Werdohl über eine Innere, eine Chirurgie, Intensivbetten und eine Notfallambulanz – Letztere sollen nach Lüdenscheid verlegt werden.
20 Minuten zum nächsten Hospital
Die Krankenhausreform im Land sei besser als die Vorschläge von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, die aktuell im Kabinett beraten werden. „NRW legt die Erreichbarkeit des nächsten Krankenhauses auf 20 Minuten fest – der Bund will 30 Minuten Fahrzeit vorgeben“, so Volker Schmidt im Gesundheitsausschuss. In ihrer Stellungnahme hatte die Gesundheitskonferenz des Kreises ausgeführt, dass die Bedarfe an Operationen und stationären Aufenthalten höher sei als die von den Krankenkassen hochgerechneten. Die Fallzahlen von 2019 seien nur prognostiziert worden.

Es sei ein Ambulantisierungs-Abschlag genommen worden. So komme man auf weniger Fälle, die stationär behandelt werden müssten. „Das geht an der Realität vorbei“, hatten die heimischen Krankenhäuser in ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung gemeldet. Die gab das so ans Land weiter.
Personalveränderungen möglich
Im Mai und Juni, so Volker Schmidt im Ausschuss, bekommen die Krankenhäuser ihre Unterlagen mit den Vorgaben. „Dabei ist dann auch noch einmal ein Anhörungsbogen“. Die Kommunale Gesundheitskonferenz erwäge noch einmal eine gemeinsame Stellungnahme ans Gesundheitsministerium. Schmidt: „Das macht aber nur Sinn, wenn es etwas zu verändern gibt.“ Fest stehe, die Krankenhausreform NRW werde zum 01. Januar 2025 umgesetzt. Dann könnten die Häuser nur noch genehmigte Leistungen anbieten. „Denn nur die werden dann auch bezahlt“, verrät Volker Schmidt. Es könne aus seiner Sicht auch zu Personalabbau und -veränderungen kommen. „Es kann sein, dass ein Arzt am 1. Januar 2025 arbeitslos ist.“

